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Sicherungshaftbefehl gegen Doppelmörder von Bodenfelde nur Tage vor der ersten Tat abgelehnt
Laut Staatsanwaltschaft hätten keine Haftgründe vorgelegen, die Beweise allenfalls für eine fahrlässige Brandstiftung gereicht. Kriminalhauptkommissar Hartmut Reinecke, der spätere Leiter der Mordkommission, veranlasste diese Tat zu einem Anruf bei der Strafvollstreckungskammer in Stade. Fahrlässige Brandstiftung und Alkoholmissbrauch reichten der Behörde als Grund für einen Sicherungshaftbefehl jedoch nicht aus.