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Duisburg: Mit Bürgerbegehren Bürgermeister abwählen – Mehr Demokratie: Abwahl nur auf Antrag des Rates reicht nicht
Damit es zu einem Abwahl-Bürgerentscheid kommt, muss der Rat mit Zweidrittel-Mehrheit einem entsprechenden Antrag an die Bürger zustimmen. Ein Bürgermeister gilt aber nur dann als abgewählt, wenn die Mehrheit für den Abwahlantrag mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeit zur Abwahl von Bürgermeistern per Bürgerbegehren in ...