SmartMeter auch in Duisburg defekt? DVV sagt „NEIN“.
Vor einigen Wochen berichteten wir an dieser Stelle über Probleme bei den neuen SmartMetern in Mülheim. Diese neuen digitalen Strom-Meßgeräte wurden dort in hoher Zahl eingebaut und wiesen enorme Fehlmessungen aus.
Hier die bekannten „alten“ Meßgeräte. Neue digitale sollen angeblich Messfehler aufweisen.
Dies teilten uns u.a. die Leute von der MBI aus Mülheim mit.
Die MBI-Verantwortlichen schickten daraufhin auch eine Anfrage an die Bundesnetzagentur, die dafür zuständig ist. Die Antwort liegt nun vor.
Ich hatte auch die Stadtwerke Duisburg zu einer Stellungnahme angeschrieben, vor wenigen Tagen gab es auch von dort eine Antwort zum Thema. Die Antwort lesen Sie weiter unten.
Hier die Antwort der Bundesnetzagentur an die MBI aus Mülheim:
Bundesnetzagentur Schreiben vom 19.7.2017
Antwortschreiben VSE-XXXXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.3.2017 an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur.
In den Medien gab es Berichte über eine Studie aus den Niederlanden, nachdem viele elektronische Zähler nicht „richtig“ zählen. Nun wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur, da viele Mülheimer Bürger beunruhigt sind. Zu Ihren einzelnen Fragen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1.) Um welche Typen von „elektronischen Zähler“ handelt es sich in dieser Untersuchung?
Die in der Studie untersuchten elektronischen Zähler aus den Niederlanden wurden in den Jahren 2004 bis 2014 hergestellt.
Die Probleme, die verantwortlich für die Messungenauigkeiten waren, sind in deutschen und europäischen Fachkreisen bereits seit 2010 bekannt und die einschlägigen Zählernormen wurden entsprechend angepasst.
2.) Wie genau kann der einzelne Verbraucher überprüfen, ob sein digitaler Stromzähler fehlerhafte Messungen durchführt und kann der einzelne Stromkunde vom Netzbetreiber den Einbau eines neuen Zählers verlangen, wenn er/sie Zweifel an der Messgenauigkeit hat?
Wenn Zweifel an der messtechnischen Richtigkeit oder dem ordnungsgemäßen Zustand eines Messgeräts bestehen, haben Verbraucher folgende Möglichkeiten ihr Messgerät prüfen zu lassen:
- A) Wenn der Verbraucher in einem Grundversorgungstarif versorgt wird, ist der Grundversorger nach § 8 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Mess-und Eichgesetzes (MessEG) beim Messstellenbetreiber zu veranlassen.
- B) Netznutzer außerhalb der Grundversorgung können die Prüfung des Messgerätes durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle verlangen (§ 20 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)), indem sie den Messstellenbetreiber damit beauftragen.
- C) Oder, der Netznutzer außerhalb der Grundversorgung beauftragt direkt eine Eichbehörde oder eine staatliche anerkannte Prüfstelle mit der Zählerüberprüfung nach § 51 Mess- und Eichverordnung (MessEV) i.V.m. § 39 MessEV. Dann muss aber umgehend der Messstellenbetreiber darüber informiert werden.
Mit der Prüfung sind aber für den Verbraucher möglicherweise Kosten verbunden. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass der Zähler in Ordnung ist, muss der Verbraucher die Kosten tragen. Ist der Zähler defekt, trägt die Kosten der Messstellenbetreiber.
3.) Wird die Bundesnetzagentur in Deutschland flächendeckende Überprüfungen veranlassen? Wenn nicht, was werden Sie tun, um den verunsicherten Verbrauchern das Gefühl zu nehmen, ggfs. falsche Stromrechnungen bezahlen zu müssen?
Nein, Abweichungen sind natürlich nur einem sehr geringen Umfang zulässig. Die Überwachung der Einhaltung der sogenannten Verkehrsfehlergrenzen obliegt den Eichämtern der Bundesländer. Nähere Informationen zu den genauen eichrechtlichen Regelungen erhalten Sie daher bei den Eichämtern oder der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB). Die Bundesnetzagentur besitzt hier keine Zuständigkeit.
Moderne Messeinrichtungen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind erst seit Dezember 2016 verfügbar und entsprechen aktuellen Standards, so dass die von der Universität Twente entdeckten Probleme bei diesen Geräten nicht relevant sind. In einer aktuellen Pressemitteilung zu diesem Thema äußert sich die Physikalisch Technische Bundeanstalt, die für die Baumusterprüfung elektronischer Stromzähler zuständig ist, wie folgt:
„Die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme, wie sie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in den kommenden Jahren in Deutschland vorsieht, ist nach Einschätzung der PTB durch die Forschungsergebnisse der Universität Twente nicht gefährdet. Die dafür vorgesehenen Zählerbauformen sind Geräte, die von den Herstellern in vollständiger Kenntnis des – inzwischen als beseitigt geltenden – Normungslückenproblems entwickelt wurden.“
Des Weiteren empfehle ich Ihnen auch die Pressemitteilung des VDE (Verband der Elekrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V)
https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/position-messfehler-intell-zaehler
Die genannten gesetzlichen Bestimmungen können Sie unter http://bundesrecht.juris.de einsehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen mit diesen Informationen zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Verbraucherservice Energie
Und wie versprochen hier die Antwort der DVV für die Stadtwerke Duisburg auf meine Frage:
Sehr geehrter Herr Schulze,
Ihre unten gestellte Frage „Gibt es das Problem der ungenauen Messungen bei neuen Stromzählern (vgl. smart meters in Mülheim-Ruhr) auch in Duisburg?“ können wir mit einem klaren Nein beantworten.
Bei dem Wechsel der Zähler werden von der Netze Duisburg GmbH, als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber in Duisburg, seit dem Jahr 2013 ausschließlich elektronische Zähler verwendet. Die von der Netze Duisburg GmbH verwendeten Zähler entsprechen den vorgeschriebenen technischen Anforderungen und wurden – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – von einer staatlich anerkannten Prüfstelle auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz, geprüft. Dabei unterstehen die Prüfstellen in Deutschland der Aufsicht der Eichbehörde.
Als Information zu dem von Ihnen angeführten Spiegel-Artikel aus März 2017, in dem über die Untersuchungsergebnisse der der Universität Twente bezüglich der Messgenauigkeit elektronischer Zähler berichtet wurde, haben wir Ihnen eine Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) hier beigefügt. Desweiteren finden Sie im Anhang eine Stellungnahme des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) sowie die Stellungnahme eines Herstellers, von denen die Netze Duisburg GmbH Zähler bezieht, zum gleichen Thema.
Für weitere Informationen stehen wir Ihrer Redaktion gerne unter der Rufnummer XXX oder unter XXX zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Konzernkommunikation