Gesundheitsrisiko: Tonerstaub durch Laserdrucker
Seit vielen Jahren wird ein Thema heftig in der öffentlichen Presse diskutiert: Wie gefährlich ist die Feinstaubbelastung durch den Toner von Laserdruckern? Die Forscher, Hersteller und Interessenverbände streiten darüber, ob und in welchem Ausmaß die Laserdrucker und –kopierer den Verbraucher krank machen können. Dass hierbei ganz verschiedene Interessen aufeinander treffen, ist nur allzu deutlich. Deshalb haben sich nun die Verbraucherschutzverbände eingeschaltet und versuchen Lichts ins Dunkel zu bringen. Doch bislang herrscht hier statt Klarheit auch nur eines: Uneinigkeit. Die Stiftung Warentest kritisiert öffentlich die Testergebnisse der Computer Bild und umgekehrt. Doch woher rührt überhaupt die Annahme, Laserdrucker und –kopierer könnten für den Nutzer gefährlich sein?
Krebserregende Nanopartikel gelangen in den menschlichen Körper
Die Bedenken der Experten liegen, wie auch bei den Autos, im sogenannten Feinstaub. Denn der Toner, welcher zum Drucken und Kopieren verwendet wird, erhält krebserregende Stoffe. Forscher sagen nun, dass diese durch den sogenannten Feinstaub in die Lunge und dadurch den Organismus des Menschen gelangen und diesen krank machen können. Wie viel des Giftes jedoch in den Körper gelangt, darüber sind sich die Experten bis dato uneinig. Laut der Bürgerinitiative nano-Control leiden derzeit rund 2.000 Menschen an Beschwerden, deren Ursprung in den Emissionen von Laserdruckern und –kopierern liegen könnten. Dazu gehören vor allem Kopfschmerzen, Asthma und Husten. Doch damit nicht genug: Forscher möchten nachweisen, dass die giftigen Schwermetalle im Toner Krebs erregen können. Demnach habe ein Umweltmediziner im Jahr 2010 durch eine Studie nachweisen können, dass Tonerpartikel Erbgutschäden in der Lunge verursachen können. „Es kann vermutet werden, dass eine derart veränderte Zelle auch zu einer Tumorzelle transformieren kann.“, so der Forscher Mersch-Sundermann.
Erschreckende Fallbeispiele
Im Internet kursieren nun zahlreiche erschreckende Fallbeispiele, deren Wahrheitsgehalt allerdings nicht nachgewiesen werden kann. Ein Mann namens Achim Stelting soll demnach durch den Toner an einer Atemwegserkrankung leiden, welche Entzündungen und schließlich schweres Asthma hervorgerufen hat. Diese Krankheit wurde im Jahr 1995 offiziell als Berufserkrankung anerkannt. Der Mann ist nun frühpensioniert, an seiner früheren Arbeitsstelle wurden die Laserdrucker außer Betrieb genommen und durch Tinten- oder Geldrucker ersetzt.
Der LBV weist den höchsten Krankenstand auf
Der Landesbetrieb Verkehr, auch LBV, weist mit rund zehn Prozent den höchsten Krankenstand aller Hamburger Behörden auf und liegt damit mehr als zwei Prozent über dem Durchschnitt. Auffallend ist, dass 270 der 310 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen direkt in der unmittelbaren Umgebung eines Laserdruckers ihren Arbeitsplatz haben. Ein Zusammenhang wurde bislang jedoch nicht anerkannt. Die Stadt Hamburg schließt sich der Seite der Skeptiker an und gab die Erklärung ab, von einer Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter durch Toneremissionen sei nicht auszugehen. Schließlich würde beim Kauf der Drucker und Kopierer auf das Gütesiegel „Blauer Engel“ geachtet.
Ein Siegel macht nur wenig Sinn
Doch gerade solch ein Güte- oder Umweltsiegel sei, laut Professor Dr. Volker Mersch-Sundermann, nicht aussagekräftig. Umweltsiegel wie der benannte „Blaue Engel“ sprechen zwar für geringere
Emissionswerte als bei der Konkurrenz, die Grenzwerte jedoch seien willkürlich gesetzt und von der Forschung nicht sinnvoll nachweisbar. Zudem ist bislang nicht klar, welche Faktoren die menschliche Lungenzelle betreffen und in welchen Mengen diese Gifte schädlich sind. Dafür könnten neben dem Gerät selbst auch das verwendete Druckerpapier, der Tonertyp, der Wartungszustand und das Alter des Druckers auschlaggebend sein. Zudem wird bei den Güte- und Umweltsiegeln lediglich die Emission von Staub gemessen. Dieser Staub entsteht zwar durch den Betrieb des Laserdruckers, ist aber im Gegensatz zu den Nanopartikeln weniger gesundheitsschädlich, da dieser nicht direkt in die Blutbahn des Menschen gelangt. Anders verhält es sich mit den ultrafeinen Nanopartikeln, welche keine Staubpartikel, sondern winzige Flüssigkeitstropfen sind. Diese bestehen aus flüchtigen organischen Stoffen und gelangen bis tief in den menschlichen Organismus.
Die Gefahr bannen: Strategien gegen die Emission
Viele Unternehmen und Behörden möchten bislang nicht auf Tinten- oder Geldrucker umsteigen, da diese bei großen Mengen weniger effizient und deutlich kostenintensiver arbeiten. Hinzu kommt die natürlich starke Lobby der Hersteller von Laserdruckern, die um ihr Geschäft fürchtet. Dennoch sollten die Mitarbeiter vor den Gefahren geschützt werden. Ansonsten kann dies im Falle einer Erkrankung schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Es sind daher folgende Grundregeln zu beachten:
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Der Laserdrucker sollte in einem separaten Raum stehen, zumindest aber so, dass die Abluft niemals auf den Arbeitsplatz gerichtet ist.
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Ein Raum, in welchem ein Laserdrucker steht, muss gut belüftet sein.
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Die Mitarbeiter sollten niemals in der unmittelbaren Nähe eines Laserdruckers Nahrungsmittel und Getränke zu sich nehmen.
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Der Hautkontakt mit dem Toner ist unbedingt zu vermeiden. Es müssen zum Wechseln der Kartusche stets Handschuhe bereitstehen.
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Verschütteter Toner muss mit einem feuchten Tuch aufgenommen werden.
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Es sollte stets ein Tonerstaubsauger zur Hand sein, um den unsichtbaren Staub zu entfernen. Solch eine Reinigung muss nach jedem Kartuschenwechsel, mindestens aber einmal pro Tag erfolgen.
Es macht durchaus Sinn, bereits beim Kauf der Drucker auf das Gütesiegel „blauer Engel“ zu achten. Dieses bietet zwar keinen umfassenden Schutz vor gesundheitsschädlichen Stoffen, es reduziert aber zumindest die Höhe der Emissionen deutlich. Der Drucker sollte zudem mit einem Aktivkohlefilter oder einem emissionsarmen Hochspannungsfilter ausgestattet sein. Ansonsten kann dieser technisch bedingt Ozon freisetzen. Die Öffnungen am Drucker sollten weitestgehend geschlossen sein, sodass weniger Tonerstaub in die Umluft gerät. Zudem müssen regelmäßig Wartungs- und Reinigungsarbeiten von geschulten Servicetechnikern durchgeführt werden. Diese sind zum Tragen von Handschuhen aus Nitril und entsprechenden Atemschutzmasken dringend verpflichtet. So trägt der Arbeitsplatz nachhaltig zur Gesundheit der Arbeitnehmer und zum Schutz vor einer frühzeitigen Berufsunfähigkeit bei.