Verfassungsbeschwerden von Freier Union und „PARTEI“ abgelehnt
Berlin (dts) – Die Freie Union der ehemaligen CSU-Politikerin Gabriele Pauli und die von Redakteuren der Satirezeitschrift „Titanic“ gegründete Partei „Die PARTEI“ dürfen endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten. Das Bundesverfassungsgericht teilte heute mit, dass die Eilanträge der beiden Parteien unzulässig seien. Sowohl „Freie Union“ als auch die „PARTEI“ waren vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden, was unter Rechtsexperten viel Kritik hervorgerufen hatte. Im Falle der „Freien Union“ hatte lediglich eine Unterschrift von Gabriele Pauli gefehlt.