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„Wenn gegen den Duisburger OB Sauerland kein strafrechtlicher Verdacht besteht, entlastet ihn das aber nicht von der politischen Verantwortung für diese Veranstaltung und ihren tragischen Verlauf.“
Duisburger OB Adolf Sauerland auf der Pressekonferenz am 25.07 Image by xtranews.de via Flickr 2. und letzter Teil des Interviews mit Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Universität Regensburg, bloggt als Experte im juristischen beck-blog (http://community.beck.de/blogs/henning-ernst-mueller) xn: In Duisburg kennt man den Todestunnel (der vorher „Gelber ... -
“Es gab Planungslücken auf der Duisburger Loveparade” – Strafrechtler Henning Ernst Müller im Interview
Eine möglichst „hohe Strafe“ ist m.E. nicht die einzig hier zählende Kategorie. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen bei Verurteilung auch noch arbeitsrechtliche und disziplinarrechtliche (bei Beamten) sowie zivilrechtliche Folgen, nämlich Schadenersatz einschließlich Schmerzensgeldforderungen der Opfer bzw. der Angehörigen. Das wird insgesamt nicht so „glimpflich“ abgehen. Ich denke auch, dass diejenigen, die Fehler gemacht haben, von ...