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Deutsche Rentenversicherung zum Hinzuverdienst aus einem Ehrenamt
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hatte die Deutsche Rentenversicherung in diesem Jahr beschlossen, Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Beschäftigungen im kommunalen Bereich und in der Sozialversicherung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.