Arbeitsmarkt 2014 für EU – Bürger in Duisburg
Zum anstehenden Jahreswechsel wundert es nicht, wenn hier an dieser Stelle eine kleine Vorschau auf das Jahr 2014 stattfindet.
Im kommenden Jahr ist eine Senkung der Sozialkosten und der damit verbundenen hohen Verwaltungskosten , durch eine sinnvolle und effektive Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt der EU – Bürger, speziell hier in Duisburg ,nicht in Sicht.
Man justiert nach wie vor die Einstellschrauben, nimmt zusätzlich Geld in die Hand, um es anschließend nahezu nutzlos zu verpulvern.
Die Europäische Union stellt in EU-Ländern, wie z.B. Bulgarien und Rumänien, hohe dreistellige Millionenbeträge jährlich bereit, um eine Chancengleichheit bei der freien Arbeitsplatzwahl in der EU zu gewährleisten.
In den meisten EU- Ländern funktioniert das auch.
Wenn man bei einem Unternehmen über einen dort ausgeschriebenen Arbeitsplatz Kenntnis erlangt und die Stellenausschreibung auf das persönliche Profil passt, kann sich der Arbeitssuchende daraufhin bewerben.
Diese Bewerbung muss üblicherweise in der Landessprache abgefasst sein, wo sich der zukünftige Arbeitsplatz und/oder das Unternehmen befindet.
Z.B. ein deutscher EU-Bürger bewirbt sich in Dänemark auf eine ausgeschriebene Arbeitsstelle, dann sollte man nicht erwarten, dass der dortige Personalchef das auf Deutsch verfasste Bewerbungsschreiben lesen kann, womöglich es nicht einmal erkennt, dass es sich um ein solches handelt.
Daher macht es absolut Sinn sich an die Brüsseler Vorgaben zu halten.
Die von Brüssel zur Verfügung gestellten Summen dienen dazu die möglichen Arbeitnehmer in ihrer Heimat auf ihr persönliches „ Wunscharbeitsland „ vorzubereiten um die Chancen für den dortigen Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Es werden in der Heimat aus EU-Geldern sinnvollerweise die Sprachkurse bezahlt, desgleichen können über das Internet die offenen Stellen des „ Wunscharbeitslandes „ nachgefragt werden.
Die Reisekosten und die Übernachtungskosten zu Vorstellungsgesprächen können auch im Rahmen des Programmes übernommen werden.
Nach 6 Monaten ist unter gewissen Voraussetzungen sogar eine Familienzusammenführung möglich.
Ein so gut vorbereiteter Mensch hat es erheblich einfacher im „ Wunscharbeitsland „ sich zurecht zu finden.
Leider wird aus zwei Gründen von Ländern wie Bulgarien und auch Rumänien
das Budget nahezu unangetastet nach Brüssel zurückgegeben.
Erstens klären die dortigen Behörden diese … Weiter lesen im neuen Magazin