Die Bürgergemeinschaft Wedau macht ernst und startet ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, den Verkauf des Baugrundstücks „Bebauungsplan 530“ an einen Investor zu verhindern.
Eigentlich sollte am Montag, 21.Mai 2012 im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung über den Verkauf entschieden werden. In einem Brief an alle Fraktionen hatten wir im Vorfeld der Ratssitzung um eine Vertagung der Entscheidung gebeten.
Die Entscheidung über den Verkauf wurde auf die nächste Ratssitzung verschoben.
Die SPD-Ratsfraktion (vertreten durch Ratsherr Herbert Mettler“ stellte am Montag den Antrag auf erste Lesung.
Die Ratsmitglieder stimmten dieser Vertagung einstimmig zu. Hintergrund sei die Vorbereitung eines Bürgerbegehrens der Bürgergemeinschaft Wedau.
Allerdings bekamen wir nur ein sehr kurzes Zeitfenster von ca. 4 Wochen um vier Prozent aller Wahlberechtigten, also ca. 15.000 Unterschriften zu sammeln.
Bevor allerdings die Unterschriften-Sammlung beginnen kann, erstellt die Stadtverwaltung eine Kostenschätzung.
Sie soll aufzeigen, welche finanziellen Konsequenzen ein Erfolg des Bürgerbegehrens für Duisburg hätte – etwa wegen des ausbleibenden Verkaufserlöses.
Hinhaltetaktik
Am 16.Mai 2012 wurde uns diese Kostenermittlung bereits zugesagt.
“Wir haben auch schon einen Antrag auf Sondernutzung für die Unterschriftenstände beantragt und wollen loslegen, werden aber von der Stadt ausgebremst, weil eben diese wichtige Kostenermittlung der Stadt auf dem Unterschriftenformular fehlt. Die organisatorischen Vorbereitung sind fast abgeschlossen.
Update: Die Sondergenehmigung liegt jetzt seit dem 24.05.2012 vor.
“Wie lange die Kostenermittlung dauert, konnte die Verwaltung uns in einem ersten Gespräch am 16.Mai 2012 noch nicht sagen”
Info:
xtranews Duisburg Magazin. Mehr Hintergrund, mehr Duisburg.
Auch eine erneute Anfrage am 22.Mai 2012 beim Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten erbrachte nichts neues. Nur Vertröstung………bis heute, 25.Mai 2012
Hier bekommt die Aussage “Anfang des Jahres 2002″ unseres stellvertretenden Oberbürgermeisters und Stadtdirektors Dr. Peter Greulich eine ganz pikante Note:
Zitat:
„Lokale Demokratie ist nur lebendig, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich einzumischen und Mitverantwortung zu übernehmen.“
Das Referat hat drei Aufgabenfelder, die alle eines gemeinsam haben:
Zitat:
„Die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, sich einzubringen, sich zu engagieren. Das Referat ist einerseits die zentrale Anlaufstelle für freiwilliges Engagement bei der Stadt Duisburg. Hier werden aber auch Kritik und Anregungen, die an den Oberbürgermeister persönlich herangetragen werden, sowie die Partizipationsverfahren nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen begleitet.“
Das Referat für Bürgerengagement und Bürgerangelegenheiten sollte das Wir-Gefühl der Duisburgerinnen und Duisburger stärken und nach schwierigen Zeiten die Menschen in der Stadt an ihre Stärken erinnern, an ihre Tatkraft, an die Mentalität, die die Menschen in Duisburg auszeichnet: sich nicht unterkriegen zu lassen und anzupacken, gerade dann, wenn die Zeiten hart sind.
„Bürgerschaftliches Engagement macht stark – Mitmachen und Aufmischen“ – mit diesem Slogan und einem intensiven Blick empfängt Götz George die Besucherinnen und Besucher im Foyer des Rathauses Duisburg am Burgplatz – auf einem Plakat.
Leider haben wir eine andere Erfahrung machen müssen….LEIDER

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Was für ein liebenswertes Referat von unserem Hr.Greulich !
Was schert mich mein Geschwätz von gestern!
Bevor allerdings die Unterschriften-Sammlung beginnen kann, erstellt die Stadtverwaltung eine Kostenschätzung.
Sie soll aufzeigen, welche finanziellen Konsequenzen ein Erfolg des Bürgerbegehrens für Duisburg hätte – etwa wegen des ausbleibenden Verkaufserlöses.
Wegen des ausbleibenden Verkaufserlöses darf dann die Unterschriftensammlung verboten werden oder was?
Die Sondergenehmigung liegt jetzt seit dem 24.05.2012 vor.
Nicht mehr warten. Frisch voran, bevor die Zeit abläuft.
“Neuanfang für Duisburg” ala Stadtdirektor Greulich:
“Wollen sie die Duisbürger immer noch für dumm verkaufen?
Gehen Sie doch weg, wenn Sie so wenig von den Duisbürgern halten.
Wer oder was hält sie hier?” Dumme Frage: MONEY, GELD, KNETE
Katharina
26. Mai 2012 auf 09:48
Das ist die nächste Verwaltungsposse.
Greulich go home.
Lasst Euch nicht von der Verwaltung über den Tisch ziehen,
bleibt hartnäckig am Ball und informiert uns weiter.
Axel Krause
27. Mai 2012 auf 12:01
Wehrt Euch! Bürgerbeteiligung Modell Duisburg.
http://www.xtranews.de/2012/04/16/burgerbeteiligung-duisburg-informationsfreiheit-kulturhauptstadt-ruhr-2010/
Jakobswege
31. Mai 2012 auf 22:38
Lt. GO NRW müssen die Kosten kalkuliert und im Text genannt werden. Allerdings ist die Verwaltung lt. GO ebenfalls verpflichtet, den Bürgern Hilfestellung zu leisten für ein Bürgerbegehren. Auch beträgt die Frist 6 Wochen und nicht 4 Wochen. Einfach mal die GO studieren und für sich nutzen.
Bandelier
27. Mai 2012 auf 13:37
schickt mir die offizielle unterschriftenliste, da macht der duisburger westen doch selbstverständlich mit! wartet nicht auf irgendetwas von der verwaltung, macht euer ding, zeigt es denen, die glauben den bürger verarschen zu können! was auch immer die stadt fianziell verlieren könnte, wiegt nicht den freien zugang für alle bürger dieser stadt auf! liste bitte an: karling-duisburg@t-online.de schicken! danke, bin stolz auf euch!!
rolf karling
27. Mai 2012 auf 23:25
“Nee kinners…” – Tatsachen lesen!
1. Müssen wir der Politik Dank sagen – weil hier entgegen bisheriger “Duisburger Gepflogenheiten” der Grundstücksverkauf nicht schon “am Bürger vorbei” erledigt wurde…
2. Ist da eine rechtliche, formal einzuhaltende Hürde – eben die in der Unterschriftsliste aufzunehmende Aussage zu den Kosten – die trotz telefonischer Zusage seitens der Stadt eben nicht vor Pfingsten per Post eingetroffen ist… – und ein ‘Nachspiel haben wird’!
Grundsätzlich soll man folgende Fakten wissen;
a) Ratsbeschlüsse kann der Bürger aufheben, wenn ‘das Begehren zulässig ist’. Ist der Beschluss jedoch ausgeführt – ist die geschaffene Tatsache des erfolgten Verkaufes rechtlich nicht mehr änderbar – “Verkauft ist verkauft!”
b) Jede “vernünftig handelnde Verwaltung” erkennt den “Wahrheitsgehalt des Einmischens” – geht sachlich darauf ein, prüft, erläutert und wägt die Thematik ab und lässt die Politik darüber entscheiden… “Gehören Seen der Allgemeinheit?…JA NATÜRLICH!”
DAS ABER hat weder die Verwaltung berücksichtigt NOCH die Politik erkannt – …aber JETZT tut sich da doch was!
Nur die fatale Folge ist jetzt halt die;
Was der Stadtrat in öffentlicher Sitzung zu dieser Bürgeranregung hätte beschließen können – muss jetzt durch ein initiierendes, gegen die zukünftig zu fällende Verkaufsentscheidung gerichtete Bürgerbegehren kurzfristig (!) erledigt werden..
Viel Arbeit und Organisation zur Sammlung von mal eben Fünfzehntausend Unterschriften – ich sehe darin eine Bestrafung dieser Bürgerengagement zeigenden Bürger! Die im März (!)vorgelegten Fünfhundert Unterschriften reichten nicht!!! – halt Duisburg?!?!?
joachim mutz
28. Mai 2012 auf 11:36
Hinhaltetaktik und Trixereien der Stadt
@ Katharina
@ Bandelier
@ rolf karling
Da die Kostenschätzung bis heute von der Stadtverwaltung nicht vorliegt, wäre eine Unterschriftensammlung, die wir ohne diese Angabe beginnen, ungültig.
Zur Erklärung:
Unter § 26 Abs. 2 GO NRW (Fn 23) (Fn 43) Bürgerbegehren und Bürgerentscheid steht folgender Wortlaut:
(2) Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Bürger benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten (Vertretungsberechtigte).
Bürger, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, teilen dies der Verwaltung schriftlich mit.
Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit.
Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften nach Absatz 4 anzugeben.
@ Rolf Karling
Danke für das Angebot, wir können jede angebotene Hilfe brauchen!
Wir brauchen diese Hilfe von vielen Bürgern und Bürgerinnen auch dringend, wenn wir die 4% (ca 15.000 Unterschriften) erreichen wollen.
Wenn wir aber jetzt schon (ohne die zwingend anzugebende Kostenschätzung) Unterschriften sammeln, können wir diese gleich wieder in die Tonne hauen, weil… ungültig ….So einfach ist das!
Wir lassen uns unser Naherholungsgebiet, diesen Diamanten, nicht kaputtmachen.
Weiteres Ungemach droht auch zwischen der Regattabahn und der Sechs-Seen-Platte.
Hier soll auch ein großer Containerumschlagplatz errichtet werden.
Der Masurensee ist auch schon mit Bebauung in der Planung, anstatt dieses Gebiet aufzuforsten um diese Idylle unsere Rückzugsmöglichkeit für die Erholung der Bürger zu erhalten.
Kämpft mit, dieses Ziel zu erreichen, damit unsere Idylle nicht in privilegierte fremde Hände (Vips) fällt und den Bürgern und Bürgerinnen entzogen wird!
Jürgen Lehmann
28. Mai 2012 auf 13:47
OK, muß die Frist für das Bürgerbegehren nicht trotzdem 6 Wochen sein, oder darf sie einfach um 2 Wochen gekürzt werden?
Der Fehler liegt doch in der Verwaltung, die ihre Arbeit nicht gemacht und die Zeitzusage nicht eingehalten hat.
Wie ernst nehmen die dann Absprachen mit dem Bürger?
Gruß Katharina
Katharina
28. Mai 2012 auf 20:42
Jürgen, exakt wegen der Kosten hatte ich Ihnen den Artikel aus der GO gemailt, damit da nichts passiert. Und lassen Sie den Text und die Gestaltung der Unterschriftenliste von der Verwaltung absegnen, unter Zeugen, damit nicht wieder so ein Theater inszeniert werden kann, wie bei den Abwahlunterschriften.
Bandelier
28. Mai 2012 auf 19:10
ich steh an eurer seite, weil die letzten naturgebiete nicht einigen wenigen geldsäcken, sondern der duisburger bevölkerung gehören! ich steh vor euch, dass sie euch nicht treffen, wenn sie mit dreck schmeißen! ich steh hinter euch, weil ihr duisburg ausmacht. wir haben igno-adolf entsorgt, es gibt in dem geschriebenen regelwerk bestimmt auch eine frist in welcher die verwaltung die voraussetzungen zu einem begehren erfüllen muss! tut sie das nicht, sollten wir heftiges ungemach lostreten!!;- und um noch einen oben drauf zu setzten;- sollte karling ob werden wird er dieses geschäft aus alten tagen sehr genau überprüfen lassen; und das ist ein versprechen!!
rolf karling
28. Mai 2012 auf 20:49
Beispiel aus Homberg: Vor sieben Jahren gab es einen Aufstellungs- und Bebauungsbeschluss für den Sportplatz Haesen – gegen großen Widerstand der Bevölkerung.
U.a. hat der Bürgerverein Haesen und Gerdt dagegen einen Bürgerantrag nach §24 der Gemeindeordnung eingereicht, der bis heute nicht beantwortet wurde.
Auf Nachfrage gab die Stadtverwaltung Duisburg an, es könne darüber nicht entschieden werden, weil die Stadt Duisburg keinen gültigen Flächennutzungsplan / Bauleitplanung habe. Es wurde die Gesetzespflicht versäumt, bei Zeiten einen neuen zu erstellen. Seit etwa zwanzig Jahren wird in Duisburg gesetzlos bebaut.
Jakobswege
3. Juni 2012 auf 07:21
> … Kostenschätzung. Sie soll aufzeigen, welche finanziellen
> Konsequenzen ein Erfolg des Bürgerbegehrens für Duisburg
> hätte – etwa wegen des ausbleibenden Verkaufserlöses.
Die Bezirksregierung hat entschieden und öffentlich bekannt gemacht, dass Verkaufserlöse nur zur Schuldentilgung eingesetzt werden und nicht anderweitig verwendet werden dürfen. Ich denke mal, das war so vor drei bis vier Jahren.
Für den Sportplatz Haesen gilt das nicht, weil der Bebauungsbeschluss schon vorher gefasst wurde. Das steht in der Niederschrift der Bezirksvertretung HoRuBa.
Jakobswege
3. Juni 2012 auf 07:32
Auf die Verfügung der Bezirksregierung wurde im Blogbeitrag „Die Tragik der Allmende im Bezirk H/R/B“ verwiesen.
http://jakobswege.wordpress.com/2009/11/29/die-tragik-der-allmende-im-bezirk-hrb/
Jakobswege
3. Juni 2012 auf 07:53
B-Plan 530 – Duisburg
Die Verfügung der Bez.-Reg. findet keine Anwegung. Mittlerweile ist jedoch das Baugesetzbuch novelliert worden.
21.04.1969 – 21.05.1969 – öffentliche Auslegung
10.08.1970 – Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
http://www.duisburg.de/gis/bplan/scan/0530_Wedau/0530_Wedau.jpg
http://www.duisburg.de/gis/bplan/scan/0530_Wedau/Begr_0530_Wedau.pdf
http://www.duisburg.de/gis/bplan/data/598/uebersicht.html
http://www.duisburg.de/gis/stadtplan/hrclient/stadtplan.php?rubrik=planen&layer=bplan_cms,wms_bpl,www_sp03_gr&xcenter=2554841.75&ycenter=5695065.4
http://www.duisburg.de/micro2/pbv/planen/bauleitplanung/liste/bpl_details.php?detail=598
Jakobswege
4. Juni 2012 auf 15:46
Link zur Sitzung der Bezirksvertretung Süd
https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20060235&voselect=20051916
Hier ist erkenntlich, wie Bürgerinteressen niedergebügelt werden.
Jakobswege
4. Juni 2012 auf 15:55
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