Warum der Streisand-Effekt immer wieder zuschlägt: BVG gegen Unlike U

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Das Internet ist ein Rhizom und wie Rhizome keinen Anfang und kein Ende haben hat es auch das Internet nicht. Wer von Hyperlink zu Hyperlink klickt und springt, kombiniert alles mit allem und nur der eigene Verstand hilft dann beim Sortieren der Informationen. Wenn einem dies klar ist, dass letztendlich das Internet unkontrollierbar wuchert, der sollte sich dann nicht über Dinge wie den Streisand-Effekt wundern. Wobei hier noch eine Komponente hinzukommt: Die Neugierde und Schadenfreude des Menschen.
So wie die BVG es momentan nicht so ganz versteht, dass der Graffiti-Film “Unlike U” allen Ge- und Verboten widerstehen wird, dass es Menschen geben wird, die den Film trotz kommender Gerichtsurteile – wobei die BVG momentan beweisen muss, dass die eingesandten Szenen der Graffiti-Künstler, die von den Regisseuren verarbeitet wurden, auch wirklich auf ihrem Gebiet stattfanden und das wird wohl noch dauern – die diesen Dokumentarfilm immer wieder online verbreiten werden. Das Kunstwerk im Zeitalter der digitalen Reproduzierbarkeit sperrt sich gegen Verbote. Wer im Zeitalter des Internets gezielt etwas verbietet, spricht damit gerade den Widerstand, das “Jetzt erst Recht” des Internetbenutzers an. Irgendjemand auf der Welt hat notfalls immer noch eine Kopie heruntergeladen, die man wieder online stellen kann.
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Der sogenannte Streisand-Effekt hat allerdings meistens auch eine andere Komponente: Die der rechtschaffenden Empörung, der Verletzung eines Gerechtigkeitsgefühls auf Seiten der Internetnutzer. Das unterscheidet ihn generell von dem Verbreiten von unrechtmäßigem Material zur Verkonsumierung im eigenen Wohnzimmer ebenso wie von der Verbreitung von Bombenanleitungen oder ähnlich brisantem Material im Internet. Beim Streisand-Effekt stehen sich David und Goliath gegenüber und die Sympathien sind klar verteilt: Man hat mit dem kleinen David Mitleid, der sich aufmacht gegen den großen David, der das Internet nicht verstanden hat.
Dass generell Firmen aber immer wieder in diese Falle tappen ist erstaunlich, ja, doch ein zutiefst menschlicher Zug. Denn wer sich angegriffen fühlt, der überlegt nicht sondern schlägt zurück – und mit dem erstbesten Mittel das vorhanden ist. Wie die BVG sich auf ein Urteil beruft, dass der Bundesverfassungsgericht fällte: Kommerziellen Gebrauch von Bildern von Sanssouci dürften nur die Eigentümer selbst machen – allerdings stand der Photograph, den dieses Urteil betraf auf Grund und Boden der Schlossverwaltung von Sanssouci. Doch “Unlike U” ist ein Dokumentarfilm. Einer, der mit eingesandten Clips von illegalen – ja, natürlich sind die Sprayaktionen im Film illegal, das ist nicht der Punkt – Sprayern zusammengestellt wurde. Die BVG wurde jetzt erstmal dazu genötigt für jede einzelne Szene nachzuweisen, dass diese auf dem Gelände der BVG erstellt worden ist. Wie das Gericht dann urteilen wird dürfte für das Urheberrecht und seine Auslegung grundlegend sein. Bis dahin aber bekommen die Macher genau das, was die BVG eigentlich vermeiden wollen dürfte. Aufmerksamkeit statt des schwarzen Peters.

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