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Home›Allgemein›Wie verhindert man ein Bürgerbegehren – Leitfaden der Stadt Duisburg

Wie verhindert man ein Bürgerbegehren – Leitfaden der Stadt Duisburg

Von Dr. Richard Wittsiepe
20. Oktober 2011
2045
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Foto privat (R.G.)

Am Montag den 17.10. wurden dem Rat der Stadt Duisburg 79193 Unterschriften zur Abwahl von Herrn Adolf Sauerland übergeben. Am Folgetag trat nun das Wahlamt auf einer Pressekonferenz auf und verkündete wie man gedenkt zu prüfen. Man hat zwar eine Software, mit der man ganz einfach durch Eingabe des Namens den kompletten Datensatz der Meldebehörde sichtbar machen kann und auf die man laut Aussage von Herrn Dr.Langner sehr stolz ist, diese will man aber zur Prüfung zunächst gar nicht einsetzen, denn im ersten Schritt sollen zahlreiche Einträge komplett gestrichen werden ohne weitere Prüfung.

Da lohnt es sich einmal genauer hinzuschauen:

Da wäre zunächst die fehlende Hausnummer. “Man sei nicht in der Lage bei vielen doppelten Vor- und Zunamen dann eindeutig die Person zu identifizieren” lautet die Argumentation. Nehmen wir mal meinen Namen “Richard Wittsiepe”, den es in Duisburg nur einmal gibt und nehmen wir an ich hätte einen leserlichen Eintrag ohne Hausnummer gemacht, dann soll dieser gestrichen werden. Man könnte zwar den Nachnamen in die hochgelobte Software eingeben und würde sofort sehen dass die Angaben korrekt sind, das ist aber zu umständlich und deshalb lieber streichen. Mein Vater mit gleichem Namen wohnt in Mülheim. Nehmen wir mal an er wohne in Duisburg auf der gleichen Strasse und hätte ebenfalls die Hausnummer nicht angegeben. Jetzt würde die Software zwei Datensätze zeigen, einmal meinen mit Geburtsjahr 1957 und einmal den meines Vaters mit Geburtsjahr 1927. Nach Aussage des Wahlamtes sieht man sich trotz der korrekten Angaben des Geburtstages und Unterschriften in der Abwahlliste nicht in der Lage die Personen zu unterscheiden. Also streichen und lieber nicht die Software zur Prüfung einsetzen.

Es geht noch weiter: Bürger haben die Listen aus dem Internet ausgedruckt und ausgefüllt. In diversen Fällen wurden zusätzlich auch die kompletten Rückseiten mit vollständigen Angaben genau wie auf der Vorderseite des Abwahlformulars ausgefüllt. Nach Auskunft des Wahlamtes sollen die Einträge auf der Rückseite nicht zählen. “Man könne ja gar nicht wissen ob die Personen wirklich wussten wofür sie unterschreiben” lautet der Kern der Aussage. Na ja, vielleicht wollten die Personen ja nur eine Bratwurst bestellen und haben deshalb das Abwahlformular penibel auf der Rückseite ausgefüllt. Lieber sofort streichen als mit der Software prüfen heißt auch hier die Devise.

Wenn an den Unterschriftenständen auffiel dass eine Person eine Angabe vergessen hatte wurde diese befragt und die Angaben nachgetragen. Nach Auskunft des Wahlamtes sollen Eintragungen die offensichtlich ergänzt wurden gestrichen werden, egal ob vollständig und richtig. Ein näherer Grund wurde dafür nicht angegeben, man hat wohl überhaupt keinen. Auch hier wird eine Prüfung mit der Software abgelehnt. Wenn ich einen Antrag bei einer Behörde abgebe schaut in aller Regel die freundliche Beamtin auf der anderen Seite des Schreibtisches meinen Antrag durch und ergänzt die Angaben, falls ich mal ein Kreuzchen übersehen habe. Eigentlich überhaupt kein Problem und sicher auch im täglichen Ablauf der Duisburger Verwaltung üblich. Ich unterschreibe und der Antrag ist auch von mir eingereicht. Das sieht das Wahlamt aber nicht so. Streichen ist besser.

Hier stellt sich schon die Frage ob überhaupt noch von einer Prüfung von Einträgen gesprochen werden kann, wenn das Wahlamt ausdrücklich erklärt in vielen Fällen eine Prüfung überhaupt nicht vornehmen zu wollen obwohl man über die Mittel verfügt und obwohl diese Prüfung ganz einfach möglich wäre. Meiner Ansicht nach nein, das ist eben gerade keine Prüfung, sondern die Suche nach Gründen um möglichst viele Einträge von vornherein zu streichen unter Vermeidung einer Prüfung.

Damit sind wir aber noch nicht am Ende. Auf die so erfolgreich reduzierte Zahl der Eintragungen wird dann die viel gelobte Software eingesetzt. Also nur auf eine mehr oder weniger willkürlich vorselektierte Teilmenge von Eintragungen.

Ist man immer noch nicht am Ziel, dann sollen Listen eingescannt und mit der hinterlegten Unterschrift des Personalausweises abgeglichen werden. Ich zweifel nicht daran dass ein Schriftexperte leicht erkennen kann, ob die auf einem wackeligen Klemmbrett auf dem Wochenmarkt bei Wind gegebene Unterschrift mit der bei der Beantragung des Personalausweises übereinstimmt, auch bei unterschiedlichem Schriftbild, aber auch an dieser Stelle wird ohne fachliche Kontrolle das Tor für ein Massenstreichkonzert weit geöffnet.

Das von Herrn Langner als “neutral” vorgestellte Verfahren muss man sich wie einen Trichter vorstellen. Es ist so angelegt dass über möglichst viele Stufen pauschal so viel wie nur irgend möglich der Eintragungen für ungültig erklärt werden können. Wie ist die Weigerung, eine Prüfung mit den vorhandenen Mitteln und der leistungsfähigen Software auf eine Vielzahl von Einträgen überhaupt vornehmen zu wollen denn anders zu interpretieren? So vermeidet man bei tausenden von Einträgen mit einer fadenscheinigen und fast lächerlichen Erklärung die Anerkennung des Bürgerwillens. Lieber den Namen nicht in die Datenbank eingeben, es könnte ja sein dass die Angaben eine leichte und problemlose Identifizierung der Person ermöglichen,so wie es das Gesetz vorsieht.

Jetzt wird auch klar warum Herr Adolf Sauerland am Montag so selbstbewußt aufgetreten ist. Er kann sich auf seinen Referatsleiter verlassen. Ich habe keine Zweifel daran dass bei dieser Vorgehensweise mindestens 25.000 Einträge gestrichen werden und die Anzahl der notwendigen Unterschriften nicht erreicht wird. Genau das ist aus meiner Sicht der Sinn des gewählten Ablaufs. Er reiht sich nahtlos in die bekannten Vorgänge seit der Loveparade ein. Gefälligkeitsgutachten für die Nutzung des Tunnels als Zu- und Abgang der Loveparade durch Herrn Prof. Schreckenberg für 20.000 Euro, Gutachterlicher “Freispruch” durch ein Gutachten von Frau Dr.Jaspers, diesmal aber für 420.000 Euro usw.

Die Abwahlinitiative will Herr Sauerland in der Sitzung am 12.Dezember kommentieren, nach getaner Arbeit seines eifrigen “Untertans” Dr. Langner. Der Rat der Stadt Duisburg, der mehrheitlich entschieden hat dass auch Einträge ohne Hausnummer gültig sein sollen spielt hier keine Rolle, der Rat ist bei diesem Ablauf überflüssig. Auf meinen entsprechenden Hinweis zur Stellungnahme des Rates der Stadt Duisburg an die Amtsleiterin des Wahlamtes Frau Jochum teilte mir diese mit der Rat habe das nicht zu bestimmen sondern das Wahlamt und basta.

Jetzt zeigt sich warum eine prüfende Stelle immer unabhängig von der zu prüfenden Materie sein sollte. Eben deshalb um Manipulationen des Prüfergebnisses auszuschliessen. Dieser Grundsatz wird in Duisburg bei Auswertung des Bürgerantrags zur Abwahl des Oberbürgermeisters verletzt. Das Ergebnis werden wir dann sehen. So sieht Demokratie in Duisburg unter der Ära Adolf Sauerland aus.

Ergänzung vom 22.10.2011

Aufmerksame Leser haben den Hinweis gegeben, dass in den beiden Bürgerbegehren “Forensik” und “Mercatorhalle” aus 2001 und 2002 folgendes von der Verwaltung der Stadt Duisburg zu lesen ist: „In Zweifelsfällen (Geburtsdatum teilweise falsch, Ungenauigkeiten bei der Anschriftenangabe, Vorname fehlt bzw. nur abgekürzt vermerkt) wurden die vorgelegten Unterschriften als gültig berücksichtigt, soweit die Personen ansonsten eindeutig zu identifizieren waren.“

Damit entlarvt sich die Argumentation des Wahlamtes in Sachen “Auszählung” Abwahlbegehren selbst. Man könnte zwar, es wäre auch sehr einfach, man will aber nicht. Glücklicherweise sind 79193 Stimmen eine hohe Hürde, es gibt aus zahlreichen Bürgerbegehren statistische Erfahrungswerte über die ungültigen Stimmen, die 15% nicht überschreiten. Das wird voraussichtlich in Duisburg aufgrund des Aussortierens eigentlich gültiger Stimmen wohl übertroffen, es bedarf aber eines massiven Eingriffs um unter die Hürde der Gültigkeit des Antrags zu kommen und da gibt es schon einige Möglichkeiten, eine Ausfallquote von 30% zu analysieren und den Gegenbeweis anzutreten.  Die Methodik der Wirtschaftsprüfung ist heute dazu in der Lage. Also mal abwarten was da tatsächlich kommt.

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