Loveparade-Gutachten: Vermerke und Präsentationen
Leider ist uns heute 17.8. per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffent
lichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland. Man beruft sich auf § 97 UrhG
Auch heute setzen wir unsere beliebte Reihe „Anlagen des ‚Gutachten‘ der Frau Dr. Jasper“ fort und stellen weitere 3 Dokumente unseren Lesern zur Verfügung: