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    Mainz (ots) – Das Landgericht Hamburg hat im Hauptsacheverfahren durch Urteil vom heutigen Tage dem ZDF untersagt, durch die im „heute-journal“ vom 22.05.2008 erfolgte Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“. Damit hat das Landgericht Hamburg kein grundsätzliches Verbreitungsverbot im Hinblick auf die streitige Äußerung von Frau Birthler ...