Vereinbart seien bereits unter anderem Regelungen zur vorausgefüllten Steuererklärung, vereinfachte Regelungen bei der Entfernungspauschale, bei der zeitnahen Betriebsprüfung, bei der Ehegattenveranlagung, bei der prüfungsfreien Veranlagung von Betriebskosten, sowie vereinfachte Regelungen für Freibeträge bei Ausbildungskosten von Kindern. Geprüft würden derzeit noch unter anderem erhöhte Pauschbeträge für Behinderte und verbesserte Möglichkeiten für Lohnsteuerhilfevereine inklusive einer Wiedereinführung der ...