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    Berlin (dts) – Die Berliner Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren gegen das „Wahlkämpfer-Lied“ auf der Homepage der rechtsextremen NPD einleiten. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Simone Herbeth. Das Lied habe demnach „nicht eindeutig genug strafrechtlich relevanten Inhalt“, um die Einleitung eines Verfahrens zu rechtfertigen. Im Text des Liedes werden dem ...