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    Image via Wikipedia Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): „Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben: Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um ...