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Dortmund: Verwaltungsgericht bestätigt Versammlungsverbot – Anmelder wendet sich direkt an Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten Dortmund hat somit weiterhin Bestand. Die Neonazidemo bleibt verboten. Der Anmelder hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bleibt abzuwarten. -
NRW-Justiz muss weiteren U-Häftling frei lassen
–Von Martin Teigeler und Norbert Demuth– Karlsruhe/Düsseldorf (ddp-nrw). Das Bundesverfassungsgericht hat die NRW-Justiz erneut zur Freilassung eines Häftlings gezwungen. Als Reaktion auf den Gerichtsbeschluss habe man den Mann aus der Untersuchungshaft entlassen, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Dienstag. Bereits in der vergangenen Woche war ein mutmaßlicher Sexualstraftäter aus Viersen wegen zu langsamer Arbeit ...