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    Berlin (ots) – Zum 1. September trat die Reform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Wer jetzt seine Scheidung einreicht, für den wird der Versorgungsausgleich nach neuem Recht durchgeführt. Doch auch nach altem Recht Geschiedene können von den neuen Regelungen profitieren. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Rentner, die bereits vor dem 1. September 2009 ihrem ...