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    Ob Mitarbeiter-, Patienten- oder Kundenakten – jedes Unternehmen ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Sind mindestens zehn Personen ständig mit der so genannten „automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten" wie Gehaltsabrechnungen, Kontaktdaten oder Bewerbungen beschäftigt oder gehen mindestens zwanzig Mitarbeiter anderweitig mit diesen Daten um, muss die Firma einen Datenschutzbeauftragten bestellen.