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    In Großstädten ist Parkraum ein knappes, kostbares Gut. Selbst wenn es innerhalb von Wohnanlagen Stellplätze gibt, so reichen diese nicht immer aus. Grundsätzlich gilt: Ein Eigentümer genießt bei der Vergabe der Parkfläche große Freiheiten, wenn es mehrere Bewerber gibt. Das haben nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Deutschlands oberste Richter festgestellt. (Bundesgerichtshof, ...