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    Das nichtgewerbliche Kopieren urheberrechtlich geschützten Materials ist nicht kriminell und IP-Adressen sind kein geeigneter Beweis, um Personen zu identifizieren. Diese Linie der Piratenpartei vertritt auch die Staatsanwaltschaft Lissabon, das Departamento de Investigação e Ação Penal (DIAP), im Umgang mit ca. 2000 IP-Adressen angeblicher Filesharer, die ihr von einer Anti-Piraterie-Gruppe übergeben worden waren [1]. »Wir freuen ...