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    Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Foto-Streit mit der Preußischen Stiftung Schlösser und Gärten kein endgültiges Fotografierverbot für die Medien in öffentlich zugänglichen Parkanlagen. Die Karlsruher Richter haben den Rechtsstreit zwischen der Fotoagentur Ostkreuz und der Schlösserstiftung an das Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen (Az. V ZR 45/10). In dem Verfahren, das vom ...