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    Liebe Verleger, also eigentlich hätte ich wirklich Grund diejenigen von euch, die dieses Leistungsschutzrecht verbrochen haben – ja, verbrochen – ans Herz zu drücken. Denn endlich, endlich gebt ihr mit der Definition, was ein Presserzeugnis nun sein soll und stolzgeschwellt zitiere ich mal was da so drinstehen soll: § 87f Presseverleger (1) Der Hersteller eines ...