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    "Die Arbeitsgruppe Justiz hat eine Reihe von konkreten Vorschlägen erarbeitet, wie der Gesetzgeber den Schutz des Opfers im Ermittlungs- und Strafverfahren verbessern kann", berichtete Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Runden Tisch. So sollen Mehrfachvernehmungen der Opferzeugen durch den verstärkten Einsatz richterlicher Videovernehmung im Ermittlungsverfahren möglichst vermieden werden. Dem gleichen Zweck dient eine Neufassung der Vorschriften, welche ...