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Rückruf für zwei Lidl-Artikel: Party-Artikel "Glitterkanone" und "Konfettikanone" können in ungünstigen Fällen einen zu lauten Knall erzeugen
Neckarsulm (ots) – Das Handelsunternehmen Lidl Deutschland führt als Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine Rückrufaktion der Produkte "Glitterkanone" und "Konfettikanone" durch. Erkennbar sind die Artikel an der Aufschrift "Glitter" auf einem lilafarbenen Gehäuse oder der Aufschrift "Confetti" auf einem gelben Gehäuse. Sowohl die "Glitterkanone" als auch die "Konfettikanone" sind mit Nachfüllmagazinen nachladbar. Es sollte jedoch ...