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Kirchenasyl ist Menschenrechtsschutz – Zum aktuellen Streit um das Kirchenasy
„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ (Art 3, Europäische Menschenrechtskonvention). Wenn man bedenkt, dass 70-80 % der Kirchenasyle positiv ausgehen und geplante Abschiebungen aus genau diesen Gründen ausgesetzt werden müssen, dann wirft das kein gutes Licht auf die Qualität des bundesdeutschen Asylverfahrens und auf die Praktikabilität der Dublin-Regelung. ...