Stichworte
-
“Es gab Planungslücken auf der Duisburger Loveparade” – Strafrechtler Henning Ernst Müller im Interview
Eine möglichst „hohe Strafe“ ist m.E. nicht die einzig hier zählende Kategorie. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen bei Verurteilung auch noch arbeitsrechtliche und disziplinarrechtliche (bei Beamten) sowie zivilrechtliche Folgen, nämlich Schadenersatz einschließlich Schmerzensgeldforderungen der Opfer bzw. der Angehörigen. Das wird insgesamt nicht so „glimpflich“ abgehen. Ich denke auch, dass diejenigen, die Fehler gemacht haben, von ...