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    Essen (ots) – Die 2600 Mitarbeiter der insolventen Warenhauskette Hertie erhalten zwar keine Abfindung, können nach ihrer Freistellung aber unmittelbar Arbeitslosengeld beantragen. Das erklärte die Bundesagentur für Arbeit gegenüber der WAZ-Gruppe (Mittwoch-Ausgabe). Die Bundesagentur widerspricht damit dem Hertie-Betriebsratsvorsitzenden Bernd Horn, der am Dienstag erklärte: „Nach der Freistellung bekommen die Leute gar nichts.“