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    Mannheim (dts) – Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat heute einer Klage des 27-jährigen Jurastudenten John Philipp Thurn stattgegeben und das generelle Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt für unwirksam erklärt. Mit dem Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums sollte die Kriminalität und Gewalt im Kneipen- und Diskothekenviertel der Freiburger Altstadt, dem sogenannten „Bermudadreieck„, bekämpft werden. Die Mannheimer Richter erklärten ...