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    Anders als bei einfachen Hyperlinks sieht das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 08.11.2011 ”Embedded Content” als Verletzung des Urheberrechts an. Das OLG vertritt den Standpunkt, dass das geschützte Werk durch den Linksetzer öffentlich zugänglich gemacht wurde – damit werden die Lichtbildrechte des Fotografen verletzt. Das Urteil selbst bezieht sich in erster Linie auf einen Fall, ...