• 992
    0

    Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute in drei Urteilen entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mithilfe von eZigaretten verdampft und inhaltiert werden, keine Arznzeimittel sind; dementsprechend sind die eZigaretten selbst keine Medizinprodukte. Kai Schmalenbach, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Das komplette rot-grüne Nichtraucherschutzgesetz (NischG) war eine Farce – die Entscheidung aber, die eZigaretten dort ...