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Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich, wenn freistehende Wohnung im Haus nicht angeboten wird
Ein Bonner Vermieter hatte das langjährige Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs mit einer Frist von neun Monaten gekündigt. Die Tochter des Vermieters sollte mit Beginn ihres Studiums einen eigenen Hausstand gründen und die bisherige Mieterwohnung beziehen. Obwohl während der Kündigungsfrist im ersten Obergeschoss des Hauses eine andere Wohnung frei wurde, informierte der Vermieter die gekündigten Mieter nicht. ...