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    Berlin (ots) – Die Stiftung Warentest, selbst Betreiberin des Internetportals "www.test.de", hatte die Betreiberin der Internetpräsenz "www.tests.de", deren Gegenstand die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests ist, auf Unterlassung eben dieser Nutzung der Domain "tests.de" in Anspruch genommen. Das Landgericht Braunschweig hatte auf Antrag der Stiftung Warentest eine einstweilige Verfügung erlassen und das Verbot der Nutzung ...