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    Luxemburg (dts) – Die Bundesrepublik muss Teile der Riester-Rente nachbessern. Das urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und entsprach damit einer Klage der EU-Kommission. So seien Regelungen unzulässig, welche die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes einschränken. Zuvor mussten Rentner die Riester-Förderung zurückzahlen, wenn sie ins Ausland umzogen. Unzulässig sei außerdem, dass ...