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    Rund 23.000 Beschäftigte, Pädagogen und Verwaltungsangestellte wären vom Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche betroffen gewesen. Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit sei jedoch vom Bundesarbeitsministerium abgelehnt worden, obwohl die Gewerkschaften und Arbeitgeber im Mai 2009 einen Tarifvertrag vereinbart hätten, der den Beschäftigten einen Mindestlohn gewähre. Dieser sollte für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ein verbindliches Vergabekriterium ...