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    Aussagen darüber, die Bundesagentur für Arbeit (BA) hätte über eine Million fehlerhafter Bescheide erstellt, sind falsch. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld ab Januar 2010 um 20 Euro je Kind angehoben. Das Kindergeld wird bei Empfängern von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes auf die laufenden Leistungen ...