Krankheit im Ausland – Was ist zu beachten?
Krank sein ist unangenehm, vor allem wenn man im Ausland ist. Ob im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise – wer im Ausland krank wird, muss sich nicht nur mit der Erkrankung an sich, sondern auch noch mit weiteren Herausforderungen beschäftigen, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Nicht nur die Verständigungsprobleme über medizinische Probleme in einer anderen Sprache, auch die gesetzlich-rechtlichen Aspekte sind relevant.
Das Wichtigste zuerst: Die gesetzlichen Krankenkassen kommen bei akuter Erkrankung oder bei einem Unfall für die Behandlungskosten auf, sofern man sich in einem der EU-Mitgliedsländer oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, aufhält.
Krankenrücktransport nach Deutschland
Sollten Sie im Krankheitsfall eine Rückführung nach Deutschland wünschen, können Sie bei mittleren oder langen Strecken per Ambulanzflug schnell in Ihre Heimat kommen. Das Flugzeug fliegt in diesem Fall nur für Sie und ein medizinisches Team sorgt sich um Ihre Gesundheit. Medikamente und weitere medizinische Ausrüstung werden genau auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Die Rückführung kann je nachdem, wo Sie sich aufhalten, sehr teuer werden. Sie müssen hierbei unbedingt beachten, dass die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt. Für die Übernahme solcher Kosten muss gesondert ein Auslandskrankenschutz abgeschlossen werden. Ist das Gebiet, an dem Sie sich aufhalten, sehr schwierig zu erreichen, wird ein Hubschrauber eingesetzt. Auch ein Krankenrücktransport mit dem Intensivmobiltransport ist denkbar. Ob in der Luft oder über die Straße – je nach Situation kann eine der beiden Lösungen die passendere sein. In beiden Fällen ist die medizinische Betreuung absolut gewährleistet.
Krankenversicherung im Ausland
Geht man im Ausland zum Arzt oder in eine Klinik, müssen die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card), kurz EHIC genannt, und der Personalausweis vorgelegt werden. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte. Außerdem füllt man vor Ort noch ein Formular aus, das zur Behandlung im Ausland berechtigt. Ihre deutsche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für all die Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter Ihres Urlaubslandes dort auch von seiner Krankenkasse erstattet bekommen würde. Allerdings kann es auch passieren, dass Arzt oder Klinik im Ausland die EHIC nicht akzeptieren. Dann muss man als Patient in Vorleistung gehen. Rechnungen und Zahlungsbelege werden dann später bei der Krankenkasse in Deutschland eingereicht. Sind Sie in einem Land erkrankt, das außerhalb der EU liegt und mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nicht. Dies ist zum Beispiel bei den beliebten Reisezielen USA und Thailand der Fall. Des Weiteren ist es wichtig, dass keine Privatärzte oder –kliniken besucht werden. Nur die im System der Krankenversicherung des Aufenthaltslandes dürfen beansprucht werden.