Braucht man eine Baugenehmigung für eine Dachgaube?
Dachgauben bieten eine gute Möglichkeiten, den Wohnraum kosteneffizient zu vergrößern. Bei Neubauten können sie bereits von Beginn an in das Bauprojekt eingeplant werden. Doch auch ein nachträglicher Einbau ist grundsätzlich möglich. Allerdings gilt es hierbei zu prüfen, inwieweit jeweils eine Baugenehmigung vonnöten ist. In diesem Artikel zeigen wir auf, wovon dies abhängt bzw. worauf es dabei ankommt.
Dachgauben: Mehr Wohnraum, relativ wenig Aufwand
Was eine Dachgaube ist, braucht man den meisten Menschen wohl nicht wirklich erklären. Man kennt sie. Seien es Flachdach- oder Spitzgauben, Trapez- oder Rundgauben – sie begegnen einem im Alltag ständig und überall. Technisch bzw. architektonisch gesehen stellen diese Dachaufbauten Erweiterungen des Wohnraumes dar. Konstruktionslogisch sind sie dabei von der Außenwand des Hauses entkoppelt, das heißt sie liegen gleichsam vollständig auf dem Dach eines Hauses auf.
Eine gewöhnliche Dachgaube verfügt in der Regel über ein Fenster. Insofern erweitert sie nicht nur den Wohnraum, sondern ermöglicht auch eine bessere Belüftung und Belichtung eines Gebäudes. Zudem haben Dachgauben einen entscheidenden Vorteil gegenüber herkömmlichen Dachfenstern, die schräg ins Dach eingelassen sind: Sie verhindern ein allzu starkes Aufheizen des Raumes, weil die Sonnenstrahlen nicht senkrecht auf die Fensterfläche auftreffen.
Die Kosten für eine Dachgaube hängen von insgesamt vier Parametern ab: Von der Gaubenform, der Größe, der Anzahl der Fenster sowie der baulichen Ausführung. Fertiggauben sind dabei bereits für 3.000 bis 4.000 Euro zu haben. Bei maßgeschneiderten Lösungen muss dagegen schon weitaus tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden. In der Regel amortisieren sich die Kosten jedoch, da sie den Wert der gesamten Immobilie erhöhen. Für Vermieter stellt dies beispielsweise auch eine Möglichkeit dar, den Wohnraum aufzuwerten und in der Folge höhere Mietpreise zu verlangen.
Die entscheidende Frage lautet nun: Kann man eine Dachgaube »einfach so« nachrüsten oder braucht man dafür eine Baugenehmigung? Und was muss man sonst noch alles dabei beachten? Schauen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.
Baugenehmigung nicht immer nötig
Manche Leserinnen und Leser mögen bei dieser Frage nun schon eine leise Ahnung haben. Denn die Erfahrung lehrt, dass man in Deutschland für nahezu alles eine Genehmigung benötigt. Und in der Tat kann man zumindest eines vorab feststellen: In jedem Fall muss man sich vor dem Einbau einer Dachgaube beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob eine Baugenehmigung beantragt werden muss oder ein sogenanntes Kenntnisgabeverfahren ausreicht. Je nach Bundesland kann dies in der Bauordnung unterschiedlich geregelt sein. Hinzu kommen mögliche Auflagen durch die jeweilige Gemeinde, den spezifischen Bebauungsplan eines Baugebietes oder durch denkmalschutzrechtliche Auflagen, die es zu beachten gilt. So kann der Aufbau einer Dachgaube beispielsweise untersagt werden, wenn sie nicht in das Erscheinungsbild der umliegenden Gebäude passt.
Sollte eine Baugenehmigung erforderlich sein, so gestaltet sich das dazu notwendige Verfahren im Falle von Fertiggauben am unkompliziertesten, weil hier die entsprechenden Zeichnungen und Berechnungen bereits vorliegen und die meisten Behörden diese auch kennen. Bei maßgeschneiderten Gauben kann es schon mal komplizierter und auch teurer werden.
Es ist kurzum also keineswegs so, dass eine Baugenehmigung beim Einbau von Dachgauben immer und überall verpflichtend ist. Jedoch gibt es immer Auflagen, die zu erfüllen sind.