Arbeitslos selbstständig machen – der Gründungszuschuss macht es möglich
Für fast alle Betroffenen ist die Arbeitslosigkeit eine unangenehme Lebenssituation. Diese trifft nicht nur ältere, sondern auch junge Leute, die angesichts eines überfüllten Arbeitsmarkts den unmittelbaren Einstieg ins Berufsleben nicht schaffen. Um diesen Zustand zu ändern, muss viel Zeit in Bewerbungen oder lästige Gänge zum Arbeitsamt investiert werden – oder es sind Mut und Kreativität gefragt. Nämlich besteht auch die Möglichkeit, trotz einer Arbeitslosigkeit neue Perspektiven zu öffnen, indem man sich selbstständig macht.
Die Antwort lautet: Existenzgründung.
Im Jahr 2010 haben etwa 150.000 Gründer eine Förderung per Einstiegsgehalt beziehungsweise Gründungszuschuss erhalten und konnten sich so den Traum von der Selbstständigkeit erfüllen. Heutzutage ist es möglich, auch mit sehr geringen finanziellen Mitteln den Weg in die Selbstständigkeit zu finden. Damit der Traum von der Selbstständigkeit nicht scheitert, ist es wichtig, neben einem Kredit für Arbeitslose auch die verfügbare staatliche Hilfe auszuschöpfen. Nämlich gibt es für Arbeitslose bei einer Existenzgründung spezielle Förderungen sowie Zuschüsse.
Doch denken Sie daran, dass dies ein risikoreiches Unterfangen ist! Bereits innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Existenzgründung scheitern die meisten Vorhaben – oft bedingt durch ein nicht ausreichendes Startkapital.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen unter welchen Bedingungen zur Verfügung stehen, um die nötige Unterstützung vom Staat zu erhalten und diese am effizientesten zu nutzen.
Gründungsberatung in Anspruch nehmen
Die Konkretisierung einer Geschäftsidee muss gut durchdacht sein und daher Schritt für Schritt erfolgen. Bevor es also darum geht, die Ideen umzusetzen, gilt es, das bestmögliche Konzept mithilfe einer professionellen und kostenfreien Beratung zu finden. ALG 1 und 2 Empfängern werden für Gründungsberatungen Zuschüsse von bis zu 100% gewährt.
Den Antrag auf eine Existenzgründung müssen Sie nämlich bei Ihrem Sachbearbeiter im Arbeitsamt stellen – sollten Sie nach seinem Ermessen nicht über die fachlichen Voraussetzungen verfügen, können Sie sich weiterhin selbstständig machen, Sie erhalten jedoch keine Förderung.
Darum: Schlau machen und kostenlose Angebote maximal nutzen – auch für die eigene finanzielle Sicherheit!
Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld 1
Erhalten Sie Arbeitslosengeld (ALG) 1? Dann erfüllen Sie die erste Bedingung, um eine Förderung in Form eines Gründungszuschusses zu erhalten. Seit 2011 gelten verschärfte Regelungen für einen Zuschuss, wodurch kein Rechtsanspruch besteht, sondern die Vergabe dieser Förderung im Ermessen Ihres Sachbearbeiters im Arbeitsamt liegt.
Nehmen Sie daher die Beratungsangebote in Anspruch, um sich persönliche sowie unternehmerische Kompetenzen anzueignen, um eine Eignung nachzuweisen. Eine weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses lautet, dass Sie der selbstständigen Tätigkeit hauptberuflich nachgehen.
Sollten Sie die Anforderungen erfüllen, gibt es zwei verschiedene Phasen:
In der ersten Phase, die 6 Monate dauert, erhalten Sie zu Ihrem Arbeitslosengeld eine Pauschale von 300 € monatlich für die Sozialversicherung. In der zweiten Phase, die 9 Monate dauert, besteht die Förderung ausschließlich aus 300 € für die Sozialversicherung. Sie erhalten also die Möglichkeit, insgesamt 15 Monate lang auf eine staatliche Unterstützung zu hoffen.
Gründungszuschuss bei Arbeitslosengeld 2
Erhalten Sie ALG 2? Auch hier ist eine staatliche Förderung möglich und es besteht kein rechtlicher Anspruch, sondern die Gewährung liegt im Ermessen der Sachbearbeiter des Arbeitsamts. Beim ALG 2 lautet die Unterstützung Einstiegsgeld und sie kann im Vergleich zum Gründungszuschuss für ALG 1 sogar 24 Monate in Anspruch genommen werden. In der Regel wird das Einstiegsgeld aber nicht gleich für 24 Monate, sondern erstmal für 6 Monate bewilligt. Nach Ablauf der 6 Monaten besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist.
Anders als beim Gründungszuschuss ist das Einstiegsgeld kein einheitlich festgelegter Betrag – sondern Ihr Sachbearbeiter entscheidet über die Höhe. Der Zuschuss ist meist niedriger als beim ALG 1 und setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen: einem monatlich errechneten Grundbetrag, einem Ergänzungsbetrag, der in Abhängigkeit zur Größe der Bedarfsgemeinschaft steht, sowie einem Ergänzungsbetrag bedingt durch die vorherige Arbeitsdauer.
Gut zu wissen: Auch beim Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit haben Sie Anspruch auf das Einstiegsgeld.
Was Sie außerdem beim Existenzgründungszuschuss beachten sollten
Zuerst einmal müssen Sie mindestens einen Tag lang als arbeitslos gemeldet sein. Empfangen Sie ALG 1, so sollte in Anbetracht einer Antragstellung noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Ihr Arbeitslosengeld bestehen. Außerdem muss der Antrag beim Arbeitsamt vor der Existenzgründung erfolgen – einer Forderung auf staatliche Mittel im Nachhinein ist nicht möglich!
Beachten Sie zudem, dass Sie die Förderung nur erhalten, wenn Sie die Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Nebenberufliche Tätigkeiten müssen dem Arbeitsamt gemeldet werden und dürfen nicht mehr als 15 Wochenstunden betragen. Am besten klären Sie diese sowie weitere wichtige Voraussetzungen im Vorfeld mit Ihrem Berater oder Sachbearbeiter vom Arbeitsamt ab, um Missverständnisse zu vermeiden und das Regelwerk zu kennen.
Businessplan
Bevor Sie die oben angegebenen Schritte in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, einen professionellen Businessplan im Rahmen einer professionellen Beratung auszuarbeiten. Die Grundlage für den späteren Erfolg ist, dass Sie einen klaren Plan erstellt haben und nicht nur den Ämtern die finanzielle Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beweisen können, sondern auch sich selbst. Wie sieht ein Businessplan aus?
Hierfür sollten Sie das Unternehmenskonzept zu Papier bringen – dafür empfehlen wir Ihnen unter anderem die sogenannte SWOT-Analyse. Diese beinhaltet Ihr Angebot, die geplante Finanzierung, aktuelle Marktsituation und möglichen Risiken. Wer alle essenziellen Aspekte der Geschäftsidee zu Papier bringt, der hat generell auch bessere Chancen auf eine Inanspruchnahme der nötigen finanziellen Fördermittel und Leistungen.
Nutzen Sie Vergleichsportale wie Financer.com, um bei Bedarf auch einen Kredit ohne Einkommensnachweis zu erhalten.