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In Hochfeld eingekeilt von Ego-Shootern

Foto: geralt (gemeinfrei)

Die Rede ist nicht von Computer-Spielen und -Spielern, obwohl die Vokabel ‚Ego-Shooter‘ dies andeuten könnte, sondern von Lärmquellen und deren Verursachern, einem Lärm, der tagsüber und nächtlich produziert wird. Genutzt wird von den Verursachern hauptsächlich aktuelle Trap-Musik, die sehr basslastig erklingt, mit besonders tiefen Bässen, weshalb allgemein von ‚Tiefbässen‘ gesprochen wird. In der Trap-Musik werden die Tiefbässe zudem vielfältig gebrochen: zu hören sind häufig Tiefbassläufe, die rhythmisch wie Maschinengewehrsalven erklingen.

Die Tiefbässe spielen auf Frequenzen, die sich kaum mehr dämmen lassen. Ein Bar-Betreiber in meinem direkten Wohnumfeld in Hochfeld hat dies zu spüren bekommen: Der Betrieb wurde vom Betreiber nach mehrmaligen Gesprächen und Ordnungsstrafen vom Duisburger Ordnungsamt eingestellt.
Wie wäre jedoch privat vorzugehen, wenn sich der Trap-Lärm auf Privatwohnungen als Quelle verlagert, auf Wohnungen, die ohne aufwendigen jedoch zweifelhaften Lärmschutz auszukommen haben? Das Haus, in dem ich seit Mitte 2003 wohne und arbeite, ich arbeite primär an und mit Texten, verfügt lediglich über doppellagige Holzdecken und -böden, die mit Schutt gefüllt wurden. Und die Wand zum Nachbarhaus ist nur einfach: streicht man mit der Hand darüber, ist dies jeweils zu hören.

Die individuelle Freiheit von Menschen gilt in Deutschland viel, um sie jedoch Aufrecht zu erhalten, sind jeweils alle Seiten zu berücksichtigen: die von möglichen Lärmproduzenten als auch die von Menschen, die möglicherweise belästigt werden. Deshalb wurde (a) eine Nacht-Ruhe ab 22:00 Uhr eingeführt, (b) Lärm auf eine Zimmerlautstärke von 30-40 dB begrenzt. Das Gelten der Nacht-Ruhe ist eindeutig, um zu erläutern, was die Vokabel ‚Zimmerlautstärke‘ bedeutet, sind auf typische, relativ leise Wohngeräusche zu verweisen, Gespräche können z.B. dazugehören und ein Kochen und Fernsehen.
Falls man jedoch aus einem Erdgeschoss nichts von typischem Wohnlärm mitbekommt, sähe man von einem etwaigen Türenschlagen und Geschrei einmal ab, allerdings dröhnende Tiefbässe, bei deren Erklingen eine Konzentration auf Texte, ob lesend oder schreibend, aussichtslos ist, ein Lärm, der bis unter die eigenen Kopfhörer dringt, sogar ein Hören von selbstgewählter Musik verhindert, sind Grenzen überschritten. Auch eine etwaige Messung der dB-Werte von Tiefbässen würde daran nichts ändern.

Die basslastige Trap-Musik wurde in den Südstaaten der USA geschaffen, um gleichsam als Ersatz-Revolution zu dienen. Normale Stereo-Anlagen können die tiefen Frequenzen gar nicht wiedergeben, dazu bedarf es spezieller Anlagen mit einem besonderen Bass-Boost. Die Musik ist elektronisch produziert und stark komprimiert. Eine Kompression ermöglicht die Lautstärke-Unterschiede in einem Stück einzuebnen, um bei der Produktion letztlich das Volumen erhöhen zu können, unabhängig von messbaren dB-Werten. Die Technik kennt kennt jeder moderat aus der Fernsehwerbung, die lauter als der jeweilige Film erklingt, obgleich sich die dB-Werte nicht ändern. In diesem Fall sind jedoch musikalische Tiefbässe betroffen, gegen die ohnehin kaum etwas hilft.

Wenn nun tagsüber von einem pubertierenden Jugendlichen aus dem Erdgeschoss und am Wochenende nachts von einem Nachbarn die Ersatz-Revolution geprobt wird, aus welchen Gründen auch immer, ist dies menschlich nicht mehr tragbar. Trotz mehrmaligem Einschreiten der Hausbesitzer und des Ordnungsamtes, ja sogar der Polizei, ist keine Besserung der Lage zu erkennen. Bliebe denn nur eine gerichtliche Klage?

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