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„Sauberes Duisburg“ antwortet nicht

Seufz. Es ist inzwischen auch bei „Sauberes Duisburg e.V.“ so wie bei vielen anderen. Stellt man ein Paar einigermassen „normale“ Fragen dann gibt es auch Antworten. Hakt man dann aber mal kritischer nach, dann ist Ende im Gelände.

So auch im Falle von Geschäftsführerin Ingrid Wandelenus, Ehefrau des hiesigen Technikvorstands der DVG.

Auf mein erstes Anschreiben hin hat sie reagiert, mir geantwortet und inzwischen auch das von mir monierte Fehlen von Mitgliederliste und Satzung behoben. Beides ist nun auf der Webseite von Sauberes Duisburg einzusehen.

Nur hat die Satzung neue Fragen aufgeworfen, die ich Frau Wandelenus inzwischen 4mal zugemailt habe und worauf ich bisher keine Antworten habe. Hier meine Fragen im Originalwortlaut:

Guten Morgen!

Herzlichen Dank nochmals für Ihre Antwort und auch die Veröffentlichung von Mitgliederliste und Satzung.

Die Satzung wirft allerdings noch Fragen auf. Denn in dieser Satzung aus 2007 ist lediglich eine Leitung der Geschäftsstelle erwähnt, nicht jedoch eine Geschäftsführung.

Eine Geschäftsleitung ist jedoch RECHTLICH NICHT gleichbedeutend mit einer Geschäftsführung.

Meines Wissens müsste auch eine Geschäftsführung unbedingt in die Satzung und auch deren Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Insofern hat die Satzung m.M.n. gravierende Mängel und Sie dürften nach außen nicht als Geschäftsführung in Erscheinung treten. (laut Impressum der Webseite)

Sollten meine Einwände sich als nichtig erweisen, so bitte ich um eine kurze rechtssichere Mitteilung.

Ausserdem würde ich gerne wissen, ob Sie eine Vergütung erhielten bzw. erhalten und wenn ja in welcher Form (mtl., Gehalt, etc.). Diese wäre dann auch fraglich da sie satzungsgemäß jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Auch eine Vergütung müsste m.E. sehrwohl in die Satzung.

Eine Vergütung würde gegen die Satzung verstossen: §2 Punkt 3 erster Teil.

Ich sehe Ihren Namen nicht in der Mitgliederliste, wären Sie Mitglied wäre bei einer Vergütung ein weiterer Satzungsverstoß zu bemängeln: §2 Punkt 3 zweiter Teil

Inwieweit §2 Punkt 4 zum Tragen kommt erschließt sich mir noch nicht, vllt. können Sie dazu kurz Stellung nehmen.

 

Gruß

 

Michael Schulze

 

Hier die Satzung als .pdf: https://www.xtranews.de/wp-content/uploads/2018/02/satzung_sauberes_duisburg_24.05.2007.pdf

 

 

 

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