Duisburg zahlt Millionen an die GfW, kann GfW-Erfolge aber nicht belegen
Bereits am 1.11.2016 also vor fast einem Jahr hatte ich per §24 GO NRW eine Eingabe an den Rat der Stadt gemacht. Dabei ging es wesentlich um folgendes Anliegen:
Die Stadt Duisburg ist an der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg GmbH (kurz: GfW) mit 50% beteiligt. Die Stadtwerke -eine Tochter der Stadt- zusätzlich mit 1%.
Deshalb schrieb ich vor meiner Eingabe an den Rat im August 2016 die GfW an und bat gemäß IFG NRW um Auskunft über die Neuansiedlungserfolge in den Jahren 2011 bis 2015. Angaben dazu wollte man mir nicht machen, mit der Begründung man sei nicht auskunftspflichtig.
Daraufhin schrieb ich die 50%-Gesellschafterin, also die Stadt direkt an und fragte auch per IFG NRW dort nach. Schließlich müsse man ja als Gesellschafterin mit einem so hohen Anteil wissen, welche Erfolge die GfW in den betreffenden Jahren erzielt hat. Grund: Die Stadt gibt rund 1,2 Mio Euro jährlich an die GfW.
Von dort kam dann die Antwort, daß keine Erfolgszahlen bekannt seien.
Meine eingangs erwähnte Eingabe an den Rat der Stadt war also: