Nach 6 Monaten müssen Führerscheine aus „Nicht EU-Ländern“ umgeschrieben werden – Sonst handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis
Im Rahmen einer Laser-Geschwindigkeitsmessung Mülheimer Straße wurde am 05.03.2017 gegen 09:00 Uhr ein VW Passat mit 72 km/h gemessen. Bei einer Beschränkung von 50km/h ist eine Überschreitung von 19 km/h vorwerfbar.
Der 38jährige Fahrer konnte nur einen norwegischen Führerschein aushändigen, obwohl er sich bereits seit drei Jahren in Deutschland befindet.
Da Norwegen nicht Mitglied der EU ist, müssen solche Führerscheine nach dem Ablauf eines halben Jahres durch einen neu beantragten deutschen Führerschein ersetzt werden.
Somit liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Die Weiterfahrt wurde untersagt, Anzeige erstattet. Gegen den Halter wurde ebenfalls Anzeige erstattet, da dieser hätte wissen müssen, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.