Junges Duisburg: „GroKo missachtet Minderheitenrechte.“
„Die GroKo schadet dem politischen Klima in dieser Stadt“, so kommentiert Junges Duisburg/DAL-Fraktionsvorsitzender Stephan Krebs die Selbstbedienungspläne von SPD und CDU.
Hintergrund: SPD und CDU treiben eine Umstrukturierung der Fraktionszuwendungen voran. Bislang erhielten die kleinen Fraktionen einen Sockelbetrag von 8.650,91 Euro und einen mandatsbezogenen Zuschuss pro Ratsmitglied in Höhe von 844,29 Euro pro Monat, SPD und CDU erhielten hingegen 541.032 Euro bzw. 366.689 Euro für ihre Fraktionsgeschäfte. Jetzt wollen sich SPD und CDU 626.157 Euro (+85.000 Euro) und 409.830 Euro (+43.000 Euro) gönnen. Die kleinen Fraktionen werden hingegen massiv geschwächt. Über 50.000Euro bekäm die Fraktion Junges Duisburg/DAL weniger, die Grünen würden knapp 5.000 Euro einbüßen. „Alle müssen sparen, auch die politischen Fraktionen“, bekundet Krebs, „aber mit uns hätte man mal sprechen müssen, damit man eine Lösung findet, wo dann auch alle sparen.“ Auch der Vertrauensschutz und die Verlässlichkeit gegenüber Mitarbeitern und Vertragspartnern würden so zerstört. „Hier wird der politische Mitbewerber systematisch geschwächt, um die eigenen Strukturen zu zementieren“, betont Stephan Krebs.
Der aktuelle Vorstoß passt genauso ins Bild, wie die zunehmende Ausgrenzung der kleineren Fraktionen bei Entscheidungsprozessen –sei es mittels Dringlichkeitsbeschlüssen oder der Nichtbeachtung bei der Besetzung von (empfehlenden) Beratungsgremien. „Ineiner Zeit des politischen Wandels wird das die Entwicklung aber nicht aufhalten, sondern beschleunigen“, prophezeit der 30-jährige Fraktionsvorsitzende. Es sei nicht wegzudiskutieren, dass auch in Duisburg zusammengenommen 20,3% der Wähler ihr Kreuz bei Gruppierungen gemacht haben, die von dieser Schlechterstellung betroffen sind.
Selbstverständlich sei eine Zuwendung von 11.000 Euro im Monat viel Geld. „Wir gehen mit diesem Geld sparsam um, benötigen die Summe aber auch für die politische Arbeit“, unterstreicht Stephan Krebs. Es gehe hier ganz einfach um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen, so Krebs. Die Stadtratsmitglieder sind als ehrenamtliche Politiker, die einem anderen Hauptberuf nachgehen, einfach auf eine Unterstützung seitens einer Fraktionsgeschäftsstelle angewiesen. „Davon haben aber alle was: Wenn die Fraktionen effektiv arbeiten, dient dies der Demokratie“, weist Ratsherr Rainer Grün auf die Funktion einer Fraktion hin. Die Bürger erwarteten völlig zu Recht von den Fraktionen, dass sie die Bürgerschaft gut informieren würden, Sachverhalte recherchierten und dann gute Entscheidungen für Duisburg träfen.
Wie stellt sich die rechtliche Seite da? Die Fraktionen haben gemäß § 56 Gemeindeordnung NRW einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen aus den Haushaltsmitteln der Kommune. Diese Mittel dienen zur Deckung von Aufwendungen für die sächliche und personelle Ausstattung der Geschäftsführung der Fraktion. Maßgebend ist hierfür laut oberster Rechtsprechung in NRW das Prinzip der Chancengleichheit. „Wenn die Aufteilung aber bewusst so gewählt wird, dass kleine Fraktionen kaum arbeitsfähig sind, ist die Chancengleichheit gefährdet“, erläutert Stephan Krebs. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies mit Urteil vom 05. Juli 2012 auch höchstrichterlich klargestellt und festgehalten, dass die Verteilung von Fraktionszuwendungen am allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz zu messen ist. Eine rechtliche Prüfung des Antrags steht nun aus.