Duisburg: Verein für experimentelles Wohnen lädt die Bezirksvertreter zum Gespräch
Mit folgender Pressemitteilung lädt der Duisburger Verein Experimentelles Wohnen e.V., Duisburger Bezirksvertreter zum Gespräch ein:
Sehr geehrter Herr Paschmann, Herr Bosch, Herr Beckmann, Herr Radny, Herr Rangs,
wie Sie in den vergangenen Wochen möglicherweise bereits der Presse und anderen öffentlichen Quellen entnehmen konnten, haben sich bezüglich der Nutzung des Bauwagengeländes in Duisburg Homberg in den letzten Wochen sowohl auf der juristischen Ebene als auch auf Verwaltungsebene einige Entwicklungen ergeben, die für uns Anlass sind mit Ihnen Kontakt zu suchen und Sie zu einer allgemeinen Beratung des derzeitigen Sachstands einzuladen. Hintergrund hierfür ist der Beschluss der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl vom Herbst vergangenen Jahres, mit dem Sie dem Projekt “Bauwagenplatz Homberg“ mehrheitlich eine Sinnhaftigkeit attestiert haben, und mit dem Sie die Immobilien Management Duisburg (IMD) entgegen den damaligen Entwicklungen zu Verhandlungen über einen neuen Nutzungsvertrag beauftragt haben.
Auch wenn Ihr Beschluss, unseren Gedanken für selbstbestimmtes Wohnen an wichtigen Punkten nicht entsprach, haben wir davon Kenntnis genommen, dass Sie unserem Projekt eine Existenzberechtigung nicht abgesprochen haben, und dass Sie offensichtlich – wie auch wir – Möglichkeiten sahen oder schaffen wollten, dass Projekt Bauwagenplatz fortzuführen. Dafür sind wir Ihnen erkenntlich, und wir wollen von der Gelegenheit Gebrauch machen, Ihnen unsere Sichtweise des heutigen Sachverhaltes darzulegen.
Laufendes Verfahren
Zum laufenden Rechtsverfahren wollen wir uns nur allgemein äußern. Wie Sie ja der Presse entnehmen konnten, ist das Rechtsverfahren bezüglich der Räumungsklage in erster Instanz zu unseren Ungunsten entschieden worden. Dabei hat der Richter sich nach unserer Auffassung auf eine rein formelle Beurteilung prozeduraler Aspekte beschränkt, und die inhaltlichen Hintergründe unseres Widerspruchs so gut wie nicht berücksichtigt. Da wir Berufung gegen das ergangene Urteil eingelegt haben, wissen wir derzeit nicht wie sich das Verfahren entwickeln wird, und wollen wir auf das Verfahren zu diesem Zeitpunkt nicht näher bezugnehmen.
Vertragsgespräche
Wie Sie den öffentlichen Medien ebenfalls entnehmen konnten, hat es nach Ihrem Beschluss im Herbst letzten Jahres erst ein gutes halbes Jahr später (am 8. März) ein erstes Gespräch mit dem IMD gegeben, in dem uns ein Angebot zur weiteren Nutzung des Bauwagengeländes unterbreitet werden sollte. Dieses Gespräch ist jedoch durch grundsätzliche Interpretationsunterschiede Ihres Beschluss ergebnislos verlaufen. Wesentliche Differenzen und Unklarheiten gab es zum einen bezüglicher der durch uns zu nutzenden Fläche und zum anderen bezüglich eines zuvor nie eingeforderten Bauantrages. Danach wurde uns per Brief vom 23. März mitgeteilt, dass kein Raum für weiter Vertragsgespräche bestünde.
Sie können sich möglicherweise vorstellen, dass wird die einseitige Beendigung der Vertragsgespräche durch die IMD nicht akzeptieren können, da dieser Schritt dem Beschluss der Bezirksvertretung vom Herbst letzten Jahres unserer Auffassung nach nicht gerecht wird. Neben Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Brandschutzes und der Wasserversorgung hat die Bezirksvertretung ausdrücklich die Maßgabe formuliert, dass mit uns Gespräche über einen Vertrag geschlossen werden sollten, der “circa 1/3 der uns überlassenen Fläche“ umfassen sollte.
Zu dieser Rahmenbedingung stellen wir fest, dass die uns überlassene einen Umfang hat von ca. 5.500 m2 beträgt. Diese Fläche ist durch die Stadtverwaltung eingezäunt worden und besteht sowohl aus Grabeland als auch aus grünen Randstreifen. Die Pachtsumme für unser Gelände bemisst sich nach dem Umfang des Grabelandes, dass im Pachtvertrag mit 3.000 m² veranschlagt ist.
Mit Blick auf diese Fakten hat am 8. März eine Unterredung mit der IMD stattgefunden, bei der wir davon ausgingen dass, der Beschluss der Bezirksvertretung die Grundlage sein würde. Konkret hatten wir die Erwartung, das ein Vertragsgespräch stattfinden würde über “circa 1/3“ der uns überlassenen (und eingezäunten) Fläche. Anstelle dessen wurde uns aber mitgeteilt, dass mit uns ein Vertrag über 1.000 m² abgeschlossen werden könnte, dies unter der Voraussetzung dass gleichzeitig ein der Sachlage entsprechender Bauantrag gestellt würde.
Sie können sich möglicherweise vorstellen, das die Forderung nach einem Bauantrag angesichts der bereits 20 Jahre bestehende Nutzung durch unseren Verein nicht nachvollziehbar ist und für uns aus heiterem Himmel kam. Losgelöst von dieser Frage haben wir zugleich feststellen müssen, dass seitens des IMD nur die Bereitschaft bestand um über eine Vertragsfläche von 1.000 m² Absprachen zu treffen, während der BV-Beschluss eine andere Maßgabe enthält, nämlich circa 1/3 der überlassenen Fläche (5.500 m²), was nahezu einer doppelten Fläche entspricht. Angesichts dieses Umstandes haben wir darauf hingewiesen dass:
- Vertragsabsprachen über 1.000 m² noch nicht einmal einem 1/5 der überlassenen Fläche entsprechen und dem BV Beschluss darum nicht gerecht würden und
- 1.000 m² nur ungenügend Raum bieten um mit den 16 Bauwagen die brandschutzrechtlichen Forderungen der Stadt einzuhalten (eine Vorgabe der wir aus Sicherheitsgründen selbstverständlich nachkommen wollen, aber nicht nachkommen können wenn 1.000 m² eine Rahmenbedingung wären).
Darüber hinaus konnte die IMD auf Nachfragen nicht einmal annäherungsweise planerisch andeuten, für welchen Teil der Fläche sie einen Vertrag beabsichtige, wodurch die Einreichung eines von ihr geforderten Bauantrages für uns gar nicht möglich ist.
Es bedarf wahrscheinlich keiner weiteren Erläuterung, dass dieser Gesprächsverlauf und die falsche und starre Interpretation des BV-Beschlusses sowohl für uns als für unseren Anwalt nicht akzeptabel waren.
Mit Blick auf diesen Sachverhalt möchten wir Sie darum zu einem Gespräch einladen, bei dem wir die entstandene Situation mit Ihnen als Volksvertreter und Mitglieder des Beschluss fassenden Gremiums besprechen wollen. Dabei wollen wir Ihnen auch einen Nutzungskonzept erläutern, den wir für die weitere Zukunft vor Augen haben. Als Termin schlagen wir Ihnen den 28. oder 29. April vor oder einen Gesprächstermin in der Woche vom 9. Mai. Sollten Sie zu den vorgeschlagenen Daten bzw. Zeitraum verhindert sein, bitten wir sie bis spätestens 22. April um eine Mitteilung, so dass wir einen Ausweichtermin suchen können.
In Ergänzung hierzu möchten wir Ihnen vorschlagen, ein Mediationsverfahren zu starten, das sich an der Beschlusslage vom Herbst letzten Jahres orientiert, und das durch einen sachverständigen und ortskundigen Raumplaner begleitet werden soll. Dabei denken wir an eine Mediation durch eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in der Vergangenheit bereits gezeigt haben parteiübergreifende und einvernehmliche Lösungen finden zu können.
Dabei würden wir es begrüßen, wenn der Stadt-, Freiraum- und Landschaftsplaner Freerk Kiesow-Botyanovska aus dem Duisburger Ortsteil Rumeln-Kaldenhausen mit der Mediation beauftragt würde, zumindest aber an Ihr beteiligt würde. Zusammen mit Vertretern von SPD und CDU hat Herr Kiesow in der Vergangenheit auch in seinem Ortsteil für eine vergleichbaren Einrichtung eine längere Existenz erreichen können und daneben scheint er uns fachlich in der Lage, eine derartige Mediation leiten zu können.
Abschließend möchten wir noch einmal betonen, dass seriöse Vertragsgespräche durch unseren Verein noch immer gewünscht und gewollt werden, denn sie sind für unseren Verein von existentieller Bedeutung. Dabei sollten nicht eigenwillige Interpretationen leitend sein, sondern eine positive Grundhaltung zu unserem Wohnprojekt, wie sie aus der Begründung des BV-Beschlusses erkenntlich wurde.
Alternativenprüfung
In Ergänzung zu diesen Ausführungen möchten wir zum Schluss noch betonen, dass wir nach wie vor offen sind für die Prüfung von Alternativstandorten. Sollte dies Gegenstand der Mediation sein bestehen unserseits dagegen keine Beschwerden.
In der Hoffnung Sie zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend informiert zu haben, hoffen wir das sie unserer Einladung folgen wollen und sind wir gerne bereit sie Ende April Anfang Mai zu empfangen. In Erwartung ihrer Antworte verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen im Namen unseres Vereins
Experimentelles Wohnen e.V. (ökologisch und nachhaltig seit 1993)