Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten erfordert verbindliche Mindeststandards
In Duisburg sind Geflüchtete häufig in maroden Gebäuden untergebracht, in denen sie oft auf weniger als 4 m² Wohnfläche pro Person leben müssen. In den Unterkünften mangelt es an Rückzugsraum und sozialer Betreuung. Telefonanschlüsse gibt es nicht und damit auch keine Notrufmöglichkeit. Die Gesundheitsversorgung Geflüchteter ist lückenhaft.
Teilweise müssen sich mehr als 70 Personen ein Badezimmer mit defekten, unzureichenden sanitären Anlagen teilen. In unserer Stadt prägen funktionsuntüchtige Gemeinschaftsküchen, kaputte Heizungen, mangelhafte Strom- und Warmwasserversorgung, Feuchtigkeit und Schimmel, mangelnde Isolierung und undichte Fenster, defekte Balkongeländer, nicht abschließbare Haustüren und ungenügende Bettenanzahlen das Bild der Geflüchtetenunterkünfte.
Der Alltag von Geflüchteten spielt sich in Duisburg in baufälligen und gesundheitsgefährdenden Gebäuden ab. Sie leben zwischen Isolation und mangelnder Privatsphäre in Baracken, Containern, Schulen oder Sporthallen.
Solange Duisburg die Geflüchtetenunterbringung eigenverantwortlich gestaltet, ohne dass verbindliche Qualitätsstandards existieren, werden solch eklatante Missstände weiterhin an der Tagesordnung sein.
Der Flüchtlingsrat Duisburg setzt sich für eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen ein!
Diese Form der Unterbringung ermöglicht Geflüchteten ein selbstbestimmteres Leben, die Wahrung ihrer Privatsphäre und eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe – sie bietet der Stadt Duisburg eine teils erhebliche Kostenersparnis.
Bis diese Unterbringungsform flächendeckend realisiert ist, fordern wir die Einführung klar definierter und verbindlicher Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte in Duisburg.
Als Mindeststandard für eine menschenwürdige Unterbringung fordern wir:
- Geeignete Gebäude in Festbauweise – keine Sammelunterbringung in Zelten, Containern, Schulen, Turnhallen o. ä.
- Abgeschlossene Apartments mit eigenen funktionstüchtigen und sauber übergebenen sanitären Anlagen und Küchen sowie mit einer Mobiliargrundausstattung.
- Möglichst kleine Gemeinschaftsunterkünfte mit maximal 80 BewohnerInnen.
- Zentral gelegene Einrichtungen mit erreichbarem ÖPNV-Anschluss, Zugang zu Schulen, Ärztinnen, Behörden, Versorgungsmöglichkeiten und sozialer Teilhabe – keine Unterbringung in Wald-, Industrie- oder Gewerbegebieten.
- Eine Mindestgröße der Wohn- und Schlaffläche von 9 m² pro Person. Räume für die Kinderbetreuung, Freizeit- und Gemeinschaftsräume (z. B. für Sprachkurse) sowie Zugang zum Internet.
- Behebung von baulichen Mängeln und unverzügliche Schließung von Unterkünften mit erheblichem Schimmelbefall oder ähnlich gravierenden Schäden.
- Verpflichtende regelmäßige Kontrollen durch die Gesundheitsämter, baurechtliche Überprüfungen und Kontrollen des Brandschutzes.
- Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle.
- Regelmäßige soziale Betreuung durch eine hinreichende Anzahl an Fachkräften – nicht mehr als 80 zu betreuende Personen pro vollzeittätiger Sozialarbeiterin.
- Gesonderte Einrichtungen für Menschen mit besonderem Bedarf: Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Schwangere und Familien mit Kleinkindern.
- Bereitstellung von „Puffern“ in den Unterbringungskapazitäten durch die Kommunen, um einem unerwarteten Zugangsanstieg adäquat begegnen zu können.
- Zeitlich klar definierte Begrenzung der Unterbringung in kommunalen
Gemeinschaftsunterkünften auf maximal zwölf Monate.
Unterstützen auch Sie diese Forderungen mit ihrer Unterschrift und wirken Sie mit an einem menschenwürdigem Leben für Geflüchtete in Duisburg.