Rhein-Ruhr-Marathon: Ohne Umweg zum Start
Immer wieder fragen Läuferinnen und Läufer vor der Anreise zum 31. Rhein-Ruhr-Marathon am 1. Juni: Was ist mit der Sperrung der A59? Die richtige Antwort: Wer am Marathon-Sonntag mobil sein muss, kommt ans Ziel. Allerdings sind Umwege einzuplanen.
Der erste Start beim 31. Rhein-Ruhr-Marathon ist um 7.55 Uhr im Sportpark Duisburg. Der letzte Läufer wird gegen 15 Uhr in der Schauinsland-Reisen-Arena erwartet. Die einzelnen Streckenabschnitte werden jeweils nach Passieren des letzten Läufers freigegeben.
Es gilt: Die Autobahn 59 von Dinslaken nach Düsseldorf ist auf einem Teilabschnitt in Richtung Süden gesperrt. Die Sperrung bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Autobahnkreuz Hamborn (Verbindung von der A42) und dem Autobahnkreuz Duisburg. Das Kreuz Duisburg selbst ist nicht gesperrt. Das bedeutet: Wer über die A40 (Dortmund – Venlo) anreist, kann auf die A59 in Richtung Süden auffahren und von dort über die Abfahrt Duisburg-Wedau zum Sportpark gelangen. Die A59 ist von Süden nach Norden durchgängig befahrbar.
Darüber hinaus können auch alle Anwohner entlang der Strecke den Bereich über „Schleichwege“ verlassen. Hinweise dazu gibt es auf der Webseite www.rhein-ruhr-marathon.de im Bereich News unter dem Stichwort Bürgerinfos. Dort findet sich auch ein Streckenplan.
Außerdem empfiehlt der Stadtsportbund den Blick auf die Internetseite der Stadt Duisburg zur Sperrung der A59 in südliche Richtung: www.a59sperrung.duisburg.de. Auf diesem Weg lässt sich die Anfahrtsroute zuverlässig planen.
Für Anreisende über die A3 ist ein zusätzlicher Parkplatz auf der Masurenallee (DB Schenker) eingerichtet worden. Bitte beachten: Wer diesen Parkplatz nutzt, kann bei Abreise wieder nur in Richtung A3 den Sportpark verlassen.
Darüber hinaus empfiehlt der Stadtsportbund die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das lohnt sich im Übrigen auch finanziell: Die Anreise und Abreise per Bus und Bahn im VRR-Gebiet ist am Marathontag für Teilnehmer kostenlos. Die Startnummer dient als Fahrschein. Zudem ist eine sichere und pünktliche Anreise garantiert.
Schließlich: Die eingerichteten Halteverbotszonen sind unbedingt zu beachten. Die Polizei lässt dort abgestellte Fahrzeuge abschleppen. Diese Halteverbote sind notwendig, um den Laufweg frei zu halten und die Sicherheit der Läuferinnen und Läufer zu gewährleisten. Ausnahmen und Kompromisse können deshalb nicht gemacht werden.