Grüne Duisburg: Abfalleinlagerungen im Schacht Walsum – mögliche Kontaminierung des Grund- und Trinkwassers durch beabsichtigte Wasserhaltung der RAG
Die Grünen in Duisburg-Walsum sind wegen der „Giftmülleinlagerungen“ im Bergwerk Walsum besorgt. Grund ihrer Sorge ist die beabsichtigte Wasserhaltung in den Schachtanlagen.
Wie aus einem Protokoll des NRW-Umweltausschuss hervorgehen soll, hat die RAG bereits im Juli 2013 angekündigt, die Wasserhaltung in ihren Zechen zurückzufahren.
Die RAG soll demnach den Grubenwasserspiegel von ca. 1000 m auf etwa 500 m anheben. Danach soll dann das und mit Schadstoffen belastete Grubenwasser, welches durch Auswaschung des Versatzmaterials (Abfall) entsteht, in eigens vorgesehene Rohrleitungen gefasst und in die Gewässer Rhein, Lippe, Emscher und Ruhr eingeleitet werden. Dabei soll vermieden werden, dass das Grubenwasser mit dem Grundwasser in Kontakt gerät.
Die Gewässer Rhein, Lippe, Emscher und Ruhr sollen bei der Einleitung als natürliche Filter dienen und das „verseuchte“ Grubenwasser verdünnen. So soll es zumindest nach den Plänen der RAG gehen.
„Für Walsum würde diese Praxis bedeuten, dass das mit Schadstoffen belastete Grubenwasser in den Rhein, in die Ruhr bzw. in die Emscher eingeleitet würde. Wenn wir dabei nicht außer Acht lassen, dass unter anderem der Rhein als Grund- und Trinkwasserversorger fungiert, kommen diese Stoffe unweigerlich wieder in Kontakt mit dem Grund- und Trinkwasser und können daher auch wieder in den menschlichen Organismus wandern und das bereitet mir große Sorge“, sagt Ralf Welters von den Walsumer Grünen.
„Wenn jetzt der Landesumweltminister in einer öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses des Landtags NRW am 09.10.2013 sagt, (Zitat:) Das Grubenwasser darf auch bei einem Wiederanstieg ganz unabhängig von der untertägigen Verwertung von Abfällen keinen Kontakt mit den Grundwasserhorizonten haben … (Zitatende), dann passiert eben das über den Umweg Einleitung in die örtlichen Gewässer“, fügt Welters hinzu.
Die Grünen in Duisburg-Walsum stellen zudem fest, dass die geforderten Anforderungen in der Machbarkeitsstudie von 1991, die damals für die Verbringung von Abfällen (auch „Giftmüll“) nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses eigens von der RAG in Auftrag gegeben wurde, bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt worden sind.
Johannes Remmel selbst sagt in seinem Sprechzettel zur oben erwähnten Umweltausschusssitzung sinngemäß, dass diese Anforderungen u.a. im Bergwerk Walsum noch zu überprüfen seien. Das eigens dafür in Auftrag gegebene Gutachten der Landesregierung liegt noch nicht vor.
Eine wesentliche Anforderung in der damaligen Machbarkeitsstudie ist das Nicht-Vorhandensein unbekannter, potenzieller Wasserwegsamkeiten, die eine Vermischung von „kontaminierten“ Grubenwasser mit Grundwasser fördert.
„ Das sich Wasser bekanntermaßen seinen Weg sucht, das wissen wir. Wie aber Untertage die Beschaffenheit von Wasserwegsamkeiten in Form von unterirdischen Flüssen, Bächen, alten Rohleitungen etc. aussieht, das weiß bisher kein Mensch. Diese Unsicherheit trägt zur allgemeinen Verunsicherung bei. Wir nehmen die RAG und die Landesregierung in die Pflicht, hier Aufklärung zu schaffen“, so Welters abschließend.
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