Von der GEMA, Youtube und Kindergärten
Wer kennt das nicht? Man möchte ein Video seiner Lieblingsband sehen, sucht auf Youtube, findet das Video, klickt es an, und dann … Ein scheinbar trauriger Smiley teilt uns folgendes mit : “Dieses Video enthält Content von … Es ist in deinem Land nicht verfügbar.”
Dieser Satz ist inzwischen wohl beinahe jedem Internetnutzer bekannt, auf die Suche folgt die Ernüchterung. Aus irgendwelchen mysteriösen Gründen darf unser Lieblingsvideo in Deutschland nicht mehr gezeigt werden und wurde deshalb gesperrt.
Was ist da nur los? Ist da etwa Zensur am Werk? Und wenn ja, warum?
Wenn das Video Contect von der Firma XY beinhaltet wird diese ja wohl für die Sperrung verantwortlich sein. Und wieder fragt man sich „Warum?“.
Sollte eine Firma nicht erfreut darüber sein, Werbung auf einer so bekannten und viel besuchten Plattform wie Youtube zu veröffentlichen?
Nun, des Rätsels Lösung ist nicht so ganz einfach.
Der Grund für das Ärgernis vieler User heißt schlicht und einfach GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).
Die GEMA ist dafür zuständig, bei jeder Veröffentlichung oder Aufführung von Musik ihrer Mitglieder Geld einzutreiben und dieses an die Künstler und Labels auszuschütten. Bei den “alten” Medien wie Fernsehen, Radio und CDs funktioniert das System auch sehr gut, aber im Bereich Internet tun sich hier große Probleme auf.
Die GEMA ist der Meinung, dass jedes Abspielen per Klick grundsätzlich auch gebührenpflichtig ist. Die ersten Forderungen an Youtube lagen bei 1 bis 12 Cent pro abgespieltem Video. Youtube erklärte sich auch bereit einen gewissen Betrag an die GEMA zu zahlen, jedoch sind die Fronten mehr als nur verhärtet und eine Einigung ist bis dato noch lange nicht in Sicht, denn die Forderungen der GEMA hält Youtube für „mehr als überzogen“.
Das ist der Grund dafür, dass wir uns unsere Lieblingsvideos nun nicht mehr ansehen können.
Die Leidtragenden sind nicht nur wir. Ebenfalls betroffen sind Labels, Künstler und Komponisten, denn im Zeitalter des Internets haben Plattformen wie Youtube längst den Standard erreicht, den wir früher mit Musikvideos im Fernsehen hatten, allerdings mit dem Vorteil nicht mehr auf unser Lieblingslied hoffen zu müssen, ein Klick genügt. Da die Sperrungen im großen Stil stattfinden und nur in den seltensten Fällen von den Künstlern selbst beauftragt werden, leiden nun auch die ehemaligen Nutznießer unter den drastischen Maßnahmen.
Doch nicht nur Plattformen wie Youtube sind verärgert. Es sorgte für Furore als vor etwa einem Jahr bei den Kindergärten Briefe der GEMA ins Haus flatterten, in denen Sätze wie “ Immer wenn Urheberrechtlich geschützte Lieder vervielfältigt würden, fielen künftig Forderungen an die Gesellschaft für Musikrechte an…“ Doch weiß man sich zu helfen, und singt jetzt nur noch Lieder von Komponisten die bereits länger als 70 Jahre tot sind, denn dann ist das Urheberrecht erloschen. Immer wieder bewegen Kindergärten sich in gesetzlichen Grauzonen, denn die Kleinen wünschen sich doch Abwechslung. Wird jedoch ein moderner Song gesungen, wird es brenzlig, will Mama den Song dann auch noch zuhause mit den Kleinen einüben und fragt nach einer Kopie, bringt sie nicht nur sich, sondern auch die komplette Einrichtung in Gefahr. Schreibt sie den Text jedoch handschriftlich ab, ist es unbedenklich.