Ärztinnen und Ärzte in Evangelischen Krankenhäusern erhalten drei Prozent mehr Gehalt
Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe hat heute in Dortmund beschlossen, dass die Ärztinnen und Ärzte in Evangelischen Krankenhäusern im Bereich der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe drei Prozent mehr Gehalt bekommen. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem
1. Januar 2011. Außerdem wurden zum 1. Juli 2011 Zuschläge für nächtliche ärztliche Dienste verschiedener Art neu eingeführt beziehungsweise erhöht. Damit wurden monatelange, schwierige Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.
Die Tariferhöhung liegt im Rahmen der Tariferhöhungen, die der Marburger Bund in diesem Jahr auch mit anderen Krankenhausträgern vereinbart hat. Durch den Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission wurde die bereits angerufene Schlichtung abgewandt.
Das Ergebnis findet keine ungeteilte Zustimmung. Für Pastor Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, hat die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission zwei Seiten. „Es wird deutlich, dass unsere Evangelischen Krankenhäuser mit dem Tarif für Ärzte und Ärztinnen attraktive Arbeitgeber sind. Gleichzeitig bedeutet die Tariferhöhung für die Krankenhausträger eine erhebliche Kostensteigerung. Eine Refinanzierung ist über die Budgets der Krankenhäuser nicht gesichert.“ Die für die Preisentwicklung im Krankenhausbereich maßgebende Grundlohnrate liege weit unter den Erhöhungen der ärztlichen Gehälter, so Barenhoff weiter: „Bedauerlicherweise geht bei der Gehaltsentwicklung die Schere zwischen den Ärzten und Pflegekräften weiter auseinander.“
Für Barenhoff liegt der Kompromiss an der Grenze dessen, was den Evangelischen Krankenhausträgern noch zumutbar ist. Er zeige allerdings auch, dass auf dem Dritten Weg kirchlicher Arbeitsrechtssetzung für alle Beteiligten akzeptable Lösungen erreicht werden können. „Faire Konfliktlösungen sind möglich ohne die Arbeitskampfmaßnahmen Streik und Aussperrung, die unsere kirchliche Arbeitsrechtssetzung ausschließt“, so der Vorstand.
Die Regelung gilt für 81 Evangelische Krankenhäuser in NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In NRW liegt die Anzahl der Evangelischen Häuser bei 16 Prozent. Hier sind knapp zehn Prozent aller Krankenhausmitarbeitenden in NRW beschäftigt.
Die Arbeitsrechtliche Kommission RWL setzt sich aus jeweils neun Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmer- wie der Dienstgeberseite zusammen. Auf Seiten der Dienstnehmer sitzt auch die Gewerkschaft Marburger Bund mit am Verhandlungstisch. Kann sich die Arbeitsrechtliche Kommission nicht einigen, ist im Arbeitsrechtsregelungsgesetz ein verbindliches Schlichtungsverfahren vorgesehen. (Weitere Informationen zur Arbeitsrechtsregelung in der Diakonie RWL finden Sie unter UID>/[Gmail]/www.diakonie-rwl.de/dritterweg">www.diakonie-rwl.de/dritterweg.)